Betreff
Bildung und Wahl des Sportausschusses
Vorlage
0384/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 Abs. 1 Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

In der letzten Wahlperiode bestand der Sportausschuss aus 13 Mitgliedern, davon 7 Mitglieder des Kreistages; 6 waren sonstige wählbare Bürger.

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Es wird ein Sportausschuss gebildet.

b)    Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern.

c)    Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein; Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

d)    Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.