Sachverhalt:
Gemäß § 90 Schulgesetz (SchulG) bilden die Schulträger nach den
Bestimmungen der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen obliegenden
Aufgaben einen Schulträgerausschuss.
Dem Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers
tätige Lehrer und gewählte Elternvertreter/innen angehören; dabei soll jede
Schulart angemessen berücksichtigt werden. Sofern den Schulen des Schulträgers
berufsbildende Schulen angehören, sollen dem Schulträgerausschuss auch
Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen angehören.
Bislang waren alle Schularten und Schulen in der Trägerschaft des
Landkreises im Schulträgerausschuss vertreten. Es gilt festzulegen, ob hieran
festgehalten werden soll oder ob nur noch eine Schule der jeweiligen Schulart
vertreten sein soll.
Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO
festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses
Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).
Im Landkreis Kaiserslautern setzt sich der Schulträgerausschuss derzeit
aus 13 vom Kreistag gewählten Kreistagsmitgliedern
und 12 vom Kreistag auf Vorschlag der Schulen
gewählten Lehrkräften, gewählten Elternvertreter/innen sowie Arbeitnehmer/innen
– und Arbeitgeber/innen-Vertreter zusammen. Auf die gewählten
Elternvertreter/innen entfallen 5 Mitglieder und
Stellvertreter/innen und zwar jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der
Berufsbildenden Schule Landstuhl, des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach, des
Gymnasiums Landstuhl, der Jakob-Weber-Schule Landstuhl und der
Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn.
Die Zahl der Ausschussmitglieder ist nicht bestimmt. In der letzten
Wahlperiode bestand der Schulträgerausschuss aus 25 Mitgliedern; davon 13 vom
Kreistag benannte Personen. Die Zahl der Vertreter/innen der Schulen betrug 12.
.
Beschlussvorschlag:
Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1)
Festlegung ob sämtliche Schularten und Schulen in
der Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern im Schulträgerausschuss
vertreten sein sollen
2)
Festlegung der Zahl der Mitglieder
3)
Festlegung der Zahl der Kreistagsmitglieder und der
sonstigen wählbaren Bürger/innen des Landkreises
4)
Zusammensetzung, Zahl und Wahl der sonstigen
wählbaren Bürger/innen
a) Anzahl
der gewählten Elternvertreter/innen (5)
b)
Anzahl der Lehrervertreter/innen (5)
c)
Anzahl der Arbeitnehmervertreter/innen (1)
d)
Anzahl der Arbeitgeber/innen (1).
Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen durch den
Kreistag erfolgt für:
a)
auf Vorschlag der jeweiligen Schule
b)
auf Vorschlag der jeweiligen Schule
c)
auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl
d)
auf Vorschlag der Berufsbildenden Schule Landstuhl.
Die Amtszeit der Mitglieder nach Ziffer 4 endet im Fall der Ziffer
4a) mit Ende der Amtszeit als gewählte/r
Elternvertreter/in
4b) mit Ausscheiden der/des Lehrers/in.
Die Amtszeit endet im Übrigen für alle Mitglieder mit Wegfall der
Voraussetzungen der Wählbarkeit entsprechend §§ 4, 1 KWG i. V. m. § 90 Abs. 2
Schulgesetz.
5)
a) Wahl der Mitglieder und ihrer
Stellvertreter/innen des Kreistages
b) Wahl der Mitglieder und ihrer
Stellvertreter/innen der Schulen;
vorgeschlagen sind:
Gymnasium Landstuhl:
EV: Frau Dagmar Lang-Wenzel, Vertreterin: Frau Dr. Kirsten Schulz
LV: Frau Andrea Meiswinkel, Vertreter: Herr Frank Dick
Gymnasium Ramstein-Miesenbach:
EV: Herr Stefan Layes, Vertreter: Herr Andreas Franz
LV: Frau Dr. Sonja Tophofen, Vertreter: Herr Heribert Molitor
Jakob-Weber-Schule Landstuhl:
EV: Frau Kirstin Scharwath, Vertreter: Herr Andreas Hausmann
LV: Frau Christel Wiehn, Vertreterin: Frau Margit Cassel
Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn:
EV: Frau Amadea Weber, Vertreterin: Frau Michaela Kallenbach
LV: Frau Regine Thimm, Vertreter: Herr Franz Knöbl
BBS Landstuhl:
EV: Frau Marianne Werner, Vertreter: Herr Georg Leydecker
LV: Herr Johannes Weber, Vertreterin: Frau Barbara Jenet-Heil
Arbeitnehmervertreter: Herr Alexander Ulrich, Vertreter: keine Benennung
Arbeitgebervertreter: Herr Helmut Knieriemen, Vertreter: Herr Heinz Stutzinger