Betreff
Wahl der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung der Kreissparkasse Kaiserslautern
Vorlage
0390/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes
Kreissparkasse Kaiserslautern setzt sich die Verbandsversammlung neben dem
Landrat als geborenem Mitglied aus 9 Vertreter/innen
des Landkreises Kaiserslautern zusammen.
Es sind widerruflich 9 Personen ohne Stellvertreter zu wählen (§ 8 KomZG
i.V.m. § 88 GemO).
Beschlussvorschlag:
Es sind widerruflich 9 Personen zu wählen.