Sachverhalt:
Gemäß § 49 b Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 1 der Satzung über
die Bildung eines Beirates für ältere Menschen ist dieser zu bilden.
Gemäß § 3 der Satzung des Landkreises
Kaiserslautern über die Bildung eines Beirats für ältere Menschen vom 13.09.2004,
bestand der Ausschuss aus 18 Mitgliedern.
Aufgrund der Satzungsänderung soll der Beirat nur noch aus 14
Mitgliedern bestehen. Im Ausschuss sollen 9 Mitglieder
auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen Fraktionen und 9 Mitglieder auf
Vorschlag der Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern vertreten sein.
Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.
Für die Wahl gelten § 39 LKO entsprechend.I
Beschlussvorschlag:
Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen
auf Vorschlag des Kreistages
b)
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen
auf Vorschlag der Verbandsgemeinden