Betreff
Wahl der Mitglieder der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW)
Vorlage
0392/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß §§ 14,15 Landesplanungsgesetz (LPIG) i. V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 2 der
Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW) besteht die Regionalvertretung
aus dem Landrat und 6 vom Kreistag zu wählenden
weiteren Personen. Diese sind in entsprechender Anwendung des § 39
Landkreisordnung (LKO) zu wählen.
Mindestens die Hälfte der zu entsendenden Mitglieder sind aus
Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden zu wählen (§ 6 Abs. 2
der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz).
Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer in der Regionalvertretung in
gleicher Zahl vertreten sind.
Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Es sind 6 Mitglieder und ihre Stellvertreter zu wählen.
- 3 Mitglieder
auf Vorschlag des Kreistages.
- 3 Mitglieder
auf Vorschlag der Verbandsgemeinden.