Betreff
Gebührenplanklakulation der Abfallwirtschaftseinrichtung 2024-2026
hier: Vorstellung der vorläufigen Kalkulationsergebnisse
Vorlage
3628/2023
Aktenzeichen
5.4/MM-53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abfallgebühren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gem. § 5 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für Kostenrechnungen zu ermitteln und zu kalkulieren.

 

Der Landkreis hat seine Abfallgebühren 2017 erstmalig für einen Zeitraum von drei Jahren kalkuliert und neu beschlossen. Da sich diese dreijährige Systematik, die sich auch am Gebührenkalkulationszeitraum der ZAK orientiert, bewährt hat, wurde sie auch für die folgenden Kalkulationszeiträume beibehalten.

 

Diese aktuelle Kalkulationsperiode endet nun zum 31.12.2023, sodass die Gebühren für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 neu zu kalkulieren und festzusetzen sind.

 

Mit der Erstellung der mehrjährigen Gebührenplanplankalkulation für die Jahre 2024-2026 wurde die teamwerk_AG Mannheim beauftragt.

 

Da bereits in 2020 wichtige Anpassungen am Gebührenmodell und auch der Gebührenarchitektur vorgenommen wurden, bleiben diese im Zuge der Neukalkulation unverändert. Hierbei wird insbesondere an der bisherigen Einheitsgebühr festgehalten, die sich aus Sicht der Abfallwirtschaftseinrichtung, auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder als rechtssicher bewährt hat.

 

Die bisherigen Kostenzuteilungen und Kostenschlüsselungen können überwiegend aus der vorherigen Kalkulation übernommen werden. Dennoch ergeben sich durch Umstellung der vertraglichen Abrechnungsmodalitäten ab 2024 deutliche Unterschiede bei einzelnen relevanten Kostenstrukturen.

 

Auf die Gebührenhöhe machen sich insbesondere die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die neuen Bestimmungen der Bioabfallverordnung und des Brennstoffenergiehandelsgesetzes deutlich bemerkbar. Ebenso wirken sich der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Energiekostensteigerungen bei allen abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen, insbesondere solche mit hohem Logistikanteil, deutlich nachteilig auf die Gebühren aus.

 

Durch Rückgänge im Bereich der Vermarktungserlöse fehlen auch weiterhin wichtige, den Gebührenhaushalt stabilisierende Einnahmen, insbesondere im Bereich der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen.

 

Deutlich gebührenmindernd macht sich hingegen ausschließlich die Auflösung aus der Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v. aktuell rd. 2,8 Mio. EUR bemerkbar, die jährlich zu je einem Drittel in den Gebührenhaushalt zurückfließen wird. Diese konnte in den Jahren 2021 und 2022 erwirtschaftet werden und trägt dazu bei, den Gebührenbedarf ab 2024 um knapp 930.000 EUR pro Jahr zu verringern und damit die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu entlasten.

 

Die zunächst als vorläufige zu betrachtende neue Gebührenstruktur wird im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses durch die teamwerk_AG vorgestellt und erläutert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen und die Darstellung zur Gebührenplankalkulation werden zur Kenntnis genommen.