Betreff
Wahl der Vertreter in den Psychiatriebeirat der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
0394/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und der Stadt Kaiserslautern zur Zusammenarbeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) vom 17.11.1995 sind aus der Mitte des Kreistages 4 Mitglieder zu wählen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind Vertreter aus der Mitte des Kreistages zu wählen.