Betreff
Wahl der Vertreter in den Psychiatriebeirat der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
0394/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und der
Stadt Kaiserslautern zur Zusammenarbeit nach dem Landesgesetz für psychisch
kranke Personen (PsychKG) vom 17.11.1995 sind aus der Mitte des Kreistages 4
Mitglieder zu wählen.
Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.
Beschlussvorschlag:
Es sind Vertreter aus der Mitte des Kreistages zu wählen.