Sachverhalt:
Aufgrund bundesozialgerichtlicher Rechtsprechung ist jeder
Sozialhilfeträger bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten
der Unterkunft zu erstellen. Im Jahre 2019 wurde erstmalig ein schlüssiges
Konzept erstellt, was 2021 fortgeschrieben worden ist.
Nach vier Jahren ist das schlüssige Konzept neu zu erstellen, welches
von der Firma Analyse & Konzepte 2023 erledigt wurde. Bedingt durch die
allgemeine Preissteigerung, hat sich auch eine Steigerung der Mieten ergeben,
was sich im schlüssigen Konzept niedergeschlagen hat.
Bislang lagen
folgende angemessene Werte der Bruttokaltmiete zu Grunde:
Vergleichsraum |
1 Person |
2 Personen |
3 Personen |
4 Personen |
5 Personen |
Landkreis Kaiserslautern |
369,00 € |
415,00 € |
500,00 € |
606,00 € |
700,00 € |
Nach Erstellung des
schlüssigen Konzeptes 2023 ergeben sich folgende Werte:
Vergleichsraum |
1 Person |
2 Personen |
3 Personen |
4 Personen |
5 Personen |
Landkreis Kaiserslautern |
465,00 € |
539,00 € |
616,00 € |
738,00 € |
793,00 € |
Durch die
Steigerung der angemessenen Bruttokaltmiete ergeben sich Mehraufwendungen im
Teilhaushalt 11 für 2024 in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro für Leistungen der
Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Für Leistungen nach
dem SGB II ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage der aktuellen
Richtlinie (siehe Kreishandbuch) werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Tabelle unter Punkt 1 der
Richtlinie wird durch folgende Tabelle ersetzt:
Vergleichsraum |
1 Pers. |
2 Pers. |
3 Pers. |
4 Pers. |
5 Pers. |
Landkreis Kaiserslautern |
465,00 € |
539,00 € |
616,00 € |
738,00 € |
793,00 € |
- Unter Punkt 1 Abschnitt 4, wird der
Betrag 100 € durch den Betrag 114 € ersetzt.
- Die Änderungen der Richtlinie treten am
01.01.2024 in Kraft.