Sachverhalt:
Zur einheitlichen Sachbearbeitung im Jobcenter des Landkreises
Kaiserslautern sind für die Leistungen nach dem SGB II und der Kreisverwaltung
Kaiserslautern für die existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII
Richtlinien zur Wohnungserstausstattung und Erstausstattung bei Schwangerschaft
und Geburt (siehe Anlage) zu erlassen. Aufgrund der allgemeinen Preiserhöhung
mussten die Werte neu ermittelt werden.
Eine Auswirkung auf den Teilhaushalt 11 für 2024 lässt sich nicht genau
abschätzen, da die Erstausstattungen nur in Einzelfällen und bedarfsgerecht
erforderlich werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Beurteilung der sozialhilfe-
bzw. grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Wohnungserstausstattung und
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zum 01.01.2024 gemäß der
beigefügten Anlage.