Betreff
Beratung über den Haushaltsentwurf ÖPNV/Schülerbeförderung 2024
Vorlage
3658/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung zum Budget 0704 verwiesen. Nachfolgend aufgeführt sind Erläuterungen zu den Ansätzen, die sich gegenüber dem Vorjahr verändert haben.

 

 

Erträge

 

24101-411422 - Zuweisung Schülerbeförderung - § 18 LFAG (neu)

Die Zuweisung wird nach der Gesetzesänderung zentral im Bereich Finanzen verbucht; Höhe wie bisher zunächst 3.909.000 Euro.

 

24101-433100 – Schülerbeförderungsentgelte; Eigenanteil Sek II

Der Ansatz wurde von 30.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert. Grund sind geringere Fallzahlen.

 

24101-442430 – Kostenerstattung Schulwegkostenträger REHA-Westpfalz

Keine Veränderung.

 

54702-414420 - Zuweisung Nahverkehrsgesetz

Hier wurden seit dem Haushalt 2022 keine Mittel mehr veranschlagt. Im Zuge der Neufassung des Nahverkehrsgesetzes wurde der damalige Paragraph 10 NVG gestrichen. Dieser sah eine jährliche Zuwendung – zugrunde gelegt wurden u.a. die Einwohnerzahlen – an die Aufgabenträger vor. Die Zuweisung betrug rund 135.000 Euro. Eine entsprechende Nachfolgeregelung fehlt im Gesetz. Das Land hatte angekündigt, die früheren Zuwendungen im Rahmen einer Übergangsphase zu regeln und weiterhin auszuzahlen. Eine verbindliche rechtliche Grundlage hierzu liegt noch nicht vor. Da die Zahlungen des MKUEM bisher weiter erfolgten, wird für 2024 ein Ansatz in Höhe von 137.000 Euro gebildet

 

54702-414490 - Erstattung vom Verkehrsverbund (Zuschuss Ruftaxiverkehre)

Der Ansatz wird von 20.000 Euro auf 17.000 Euro reduziert. Als Grundlage dienen die bisherigen Jahresrechnungen.

 

54702-414431 – Erstattung Stadt Landstuhl Sickingenbus (Linie 175)

Der Ansatz wird von 140.000 Euro auf 180.000 Euro erhöht. Aufgrund der Dynamisierung der Kostenseite aus der damaligen Vergabe ist von höheren Kosten auszugehen. Ein weiterer Grund für die Anpassung der Erstattung sind die höheren Kosten durch die Lohntarifsteigerung bzw. einen geänderten Manteltarifvertrag beim Fahrpersonal. Die Stadt Landstuhl erstattet für die Linie 175 dem Kreis 12,5 Prozent (=Km-Anteil des Sickingenbusses) der Kosten des Linienbündels Kaiserslautern Südwest.

 

 

 

Aufwendungen

 

24101-524110 - Fahrausweise ÖPNV

Nach Einführung der Deutschlandtickets im Mai 2023 konnte der Ansatz durch die insgesamt günstigeren Tickets reduziert werden. Der ursprüngliche Ansatz für 2023 betrug 3.150.000 Euro. Im Zuge der Diskussionen um die Haushaltsgenehmigung wurde der Ansatz für 2023 nachträglich auf 2.700.000 Euro korrigiert. Für das Jahr 2024 werden rund 2.800.000 Euro einkalkuliert.

 

24101-524111 - Erstattung Fahrkosten

Keine Änderung.

 

24101-524120 - Freigestellter Schülerverkehr

Es erfolgt eine Reduzierung um 50.000 Euro auf 1.350.000 Euro auf Basis der Hochrechnung der einzelnen Beförderungsleistungen auf das Schuljahr.

 

24101-524130 - Ausgleichsleistungen im ÖPNV

Der Ansatz wird um 750.000 Euro auf 4.750.000 Euro erhöht. Das Linienbündel Kaiserslautern-Nord wird nach Betriebsbeginn im Jahr 2023 in 2024 erstmalig vollständig abgerechnet. Die Kostensteigerungen für die beiden Bündel Kaiserslautern Nordwest und Südwest bestehen weiterhin fort (ursächlich hierfür insbesondere die Lohntarifsteigerungen beim Fahrpersonal sowie der neue Manteltarifvertrag).

 

 

24101-525430 – Kostenerstattung FÖS Am Beilstein

Der Ansatz wird um 40.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Nachdem im Jahr 2022 aufgrund einer Kündigung eine Neuvergabe des Verkehrs zur Beilsteinschule durch die Stadt Kaiserslautern durchgeführt werden musste, hat sich gezeigt, dass deutlich höhere Kosten entstanden sind. Die Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis werden entsprechend des bestehenden Vertrages auf den Landkreis umgelegt.

 

24102-524120 – Freigestellter Kindergartenverkehr

Der Ansatz wird um 40.000 Euro auf 530.000 Euro erhöht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zahl der Sollfahrtage erhöht werden muss (ca. 230 Tage pro Jahr).

 

54701-563930 - Projektkosten

Der Ansatz erhöht sich um 50.000 Euro auf 390.000 Euro. Da im Zuge der Ausschreibung des Linienbündels KL-Nord keine Ruftaxen auf den Buslinien mehr ausgeschrieben wurden, sind diese Verkehre nun separat zu beauftragten. Konzessionär dieser Verkehre ist der Landkreis Kaiserslautern. Dieser beauftragt direkt die Taxi- u. Mietwagenunternehmen.

 

54702-541443 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn MA-HD

Der Ansatz wird um 6.500 Euro auf 37.000 Euro gesenkt. Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan des  Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar.

 

54702-541444 – Umlage an ZRN, Anteil Ausbau HOM-ZW

Für das Jahr 2024 wurde zunächst keine Änderung vorgesehen, weshalb weiterhin 47.000 Euro eingeplant sind. Allerdings wurde von Seiten des VRN mitgeteilt, dass die Deutsche Bahn erhebliche Kostensteigerungen bekanntgegeben hat. Diesbezüglich müssen zunächst weitere Gespräche unter den beteiligten Kommunen, dem VRN und dem Land stattfinden, um die weiteren Schritte festzulegen. Eine Erhöhung des Ansatzes auf ca. 62.000 Euro für 2024 (plus weitere Anpassungen für Folgejahre) könnte deshalb noch folgen.

 

54702-544330 – Allgemeine Umlage an ZRN (Verbundbeitrag)

Der Ansatz für den Verbundbeitrag wird um 7.000 Euro auf 606.000 Euro erhöht. Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan des  Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Aufgrund der Weiterentwicklung des VRN zum Mobilitätsverbund steigen in der VRN GmbH die Regiekosten, welche auf alle Zweckverbandsmitglieder umgelegt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der ÖPNV-Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Ansätze für das Jahr 2024 wie vorgeschlagen in den Haushalt zu übernehmen.