Sachverhalt:
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung zum
Budget 0704 verwiesen. Nachfolgend aufgeführt sind Erläuterungen zu den
Ansätzen, die sich gegenüber dem Vorjahr verändert haben.
Erträge
24101-411422 - Zuweisung
Schülerbeförderung - § 18 LFAG (neu)
Die
Zuweisung wird nach der Gesetzesänderung zentral im Bereich Finanzen verbucht;
Höhe wie bisher zunächst 3.909.000 Euro.
24101-433100 –
Schülerbeförderungsentgelte; Eigenanteil Sek II
Der Ansatz
wurde von 30.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert. Grund sind geringere
Fallzahlen.
24101-442430 – Kostenerstattung
Schulwegkostenträger REHA-Westpfalz
Keine
Veränderung.
54702-414420 - Zuweisung
Nahverkehrsgesetz
Hier wurden seit dem Haushalt 2022 keine Mittel mehr
veranschlagt. Im Zuge der Neufassung des Nahverkehrsgesetzes wurde der damalige
Paragraph 10 NVG gestrichen. Dieser sah eine jährliche Zuwendung – zugrunde
gelegt wurden u.a. die Einwohnerzahlen – an die Aufgabenträger vor. Die
Zuweisung betrug rund 135.000 Euro. Eine entsprechende Nachfolgeregelung fehlt
im Gesetz. Das Land hatte angekündigt, die früheren Zuwendungen im Rahmen einer
Übergangsphase zu regeln und weiterhin auszuzahlen. Eine verbindliche
rechtliche Grundlage hierzu liegt noch nicht vor. Da die Zahlungen des MKUEM
bisher weiter erfolgten, wird für 2024 ein Ansatz in Höhe von 137.000 Euro
gebildet
54702-414490 - Erstattung vom Verkehrsverbund
(Zuschuss Ruftaxiverkehre)
Der
Ansatz wird von 20.000 Euro auf 17.000 Euro reduziert. Als Grundlage dienen die
bisherigen Jahresrechnungen.
54702-414431 – Erstattung Stadt Landstuhl
Sickingenbus (Linie 175)
Der
Ansatz wird von 140.000 Euro auf 180.000 Euro erhöht. Aufgrund der
Dynamisierung der Kostenseite aus der damaligen Vergabe ist von höheren Kosten
auszugehen. Ein weiterer Grund für die Anpassung der Erstattung sind die
höheren Kosten durch die Lohntarifsteigerung bzw. einen geänderten
Manteltarifvertrag beim Fahrpersonal. Die Stadt Landstuhl erstattet für die
Linie 175 dem Kreis 12,5 Prozent (=Km-Anteil des Sickingenbusses) der Kosten
des Linienbündels Kaiserslautern Südwest.
Aufwendungen
24101-524110 - Fahrausweise ÖPNV
Nach
Einführung der Deutschlandtickets im Mai 2023 konnte der Ansatz durch die
insgesamt günstigeren Tickets reduziert werden. Der ursprüngliche Ansatz für
2023 betrug 3.150.000 Euro. Im Zuge der Diskussionen um die
Haushaltsgenehmigung wurde der Ansatz für 2023 nachträglich auf 2.700.000 Euro
korrigiert. Für das Jahr 2024 werden rund 2.800.000 Euro einkalkuliert.
24101-524111 - Erstattung Fahrkosten
Keine
Änderung.
24101-524120 - Freigestellter Schülerverkehr
Es
erfolgt eine Reduzierung um 50.000 Euro auf 1.350.000 Euro auf Basis der
Hochrechnung der einzelnen Beförderungsleistungen auf das Schuljahr.
24101-524130 - Ausgleichsleistungen im ÖPNV
Der
Ansatz wird um 750.000 Euro auf 4.750.000 Euro erhöht. Das Linienbündel
Kaiserslautern-Nord wird nach Betriebsbeginn im Jahr 2023 in 2024 erstmalig
vollständig abgerechnet. Die Kostensteigerungen für die beiden Bündel
Kaiserslautern Nordwest und Südwest bestehen weiterhin fort (ursächlich hierfür
insbesondere die Lohntarifsteigerungen beim Fahrpersonal sowie der neue
Manteltarifvertrag).
24101-525430 – Kostenerstattung FÖS Am
Beilstein
Der
Ansatz wird um 40.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht. Nachdem im Jahr 2022
aufgrund einer Kündigung eine Neuvergabe des Verkehrs zur Beilsteinschule durch
die Stadt Kaiserslautern durchgeführt werden musste, hat sich gezeigt, dass
deutlich höhere Kosten entstanden sind. Die Kosten für die Schülerinnen und
Schüler aus dem Landkreis werden entsprechend des bestehenden Vertrages auf den
Landkreis umgelegt.
24102-524120 – Freigestellter
Kindergartenverkehr
Der
Ansatz wird um 40.000 Euro auf 530.000 Euro erhöht. Die vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass die Zahl der Sollfahrtage erhöht werden muss (ca. 230 Tage pro
Jahr).
54701-563930 - Projektkosten
Der
Ansatz erhöht sich um 50.000 Euro auf 390.000 Euro. Da im Zuge der
Ausschreibung des Linienbündels KL-Nord keine Ruftaxen auf den Buslinien mehr
ausgeschrieben wurden, sind diese Verkehre nun separat zu beauftragten.
Konzessionär dieser Verkehre ist der Landkreis Kaiserslautern. Dieser
beauftragt direkt die Taxi- u. Mietwagenunternehmen.
54702-541443 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn
MA-HD
Der
Ansatz wird um 6.500 Euro auf 37.000 Euro gesenkt. Grundlage hierfür ist der
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
54702-541444 – Umlage an ZRN, Anteil Ausbau
HOM-ZW
Für das
Jahr 2024 wurde zunächst keine Änderung vorgesehen, weshalb weiterhin 47.000
Euro eingeplant sind. Allerdings wurde von Seiten des VRN mitgeteilt, dass die
Deutsche Bahn erhebliche Kostensteigerungen bekanntgegeben hat. Diesbezüglich
müssen zunächst weitere Gespräche unter den beteiligten Kommunen, dem VRN und
dem Land stattfinden, um die weiteren Schritte festzulegen. Eine Erhöhung des
Ansatzes auf ca. 62.000 Euro für 2024 (plus weitere Anpassungen für Folgejahre)
könnte deshalb noch folgen.
54702-544330 – Allgemeine Umlage an ZRN
(Verbundbeitrag)
Der
Ansatz für den Verbundbeitrag wird um 7.000 Euro auf 606.000 Euro erhöht.
Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Aufgrund der
Weiterentwicklung des VRN zum Mobilitätsverbund steigen in der VRN GmbH die
Regiekosten, welche auf alle Zweckverbandsmitglieder umgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
ÖPNV-Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Ansätze für das Jahr 2024 wie
vorgeschlagen in den Haushalt zu übernehmen.