Betreff
Abstufung der K 23 im Ortsteil Kühbörncheshof zu einer Gemeindestraße
Vorlage
3661/2023
Aktenzeichen
1.3/aw/54201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die K23/KL verbindet den Ortsteil (OT) Kühbörncheshof der Ortsgemeinde Katzweiler mit der B 270 in Katzweiler. Sie beginnt an der B 270 (in Katzweiler) am NK 6412 025 Stat. 0,000 und endet im OT Kühbörncheshof am NK 6412 023 bei Stat. 1,536.

 

Mit der Änderung des Landesstraßengesetzes (LStrG) zum 01.10.2021, erfolgten seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Festlegungen, dass zukünftig bei so genannten Stichstraßen (wie die K23/KL) das Ende der klassifizierten Straßen am Ortseingang festzulegen ist.

 

Das Teilstück der K23/KL (Stat. 1,405 bis Stat. 1,536) innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt vom OT Kühbörncheshof ist daher abzustufen.

 

Bereits am 17.07.2023 wurde im Kreistag über die Vergabezustimmung für den Ausbau der K 23 zwischen Katzweiler und Kühbörncheshof beraten. Hier wurde der Landrat ermächtigt, entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlags, für die Bauarbeiten zum Ausbau der K 23 die rechtverbindliche Zustimmung zur Auftragsvergabe auszusprechen.

 

In dieser Baumaßnahme war ursprünglich nur der Ausbau der Freien Strecke vorgesehen (Stat. 0,000 bis Stat. 1,405). Die OD Kühbörncheshof von Stat. 1,405 bis Stat. 1,536 war hier nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die Werke im o. g. Abschnitt noch Tiefbauarbeiten an den Versorgungsleitungen durchführen würden. In der Zwischenzeit hat der LBM die Information erhalten, dass die Werke doch keine Arbeiten durchführen werden.

 

Von Seiten des LBM wurde vorgeschlagen, den Auftrag der o. g. Vergabeeinheit zu erweitern, die OD durch die beauftragte Firma mittels Deckschichterneuerung zu sanieren (Dicke 3,5 cm) und anschließend die OD Kühbörncheshof abzustufen. Aufgrund des Submissionsergebnisses wurde vom LBM ein Kostenanteil für die Sanierung der Deckschicht von ca. 15.000 € ermittelt.

 

Ausbau/Finanzierungsausgleich:

 

Bei einem Wechsel der Straßenbaulast hat nach dem LStrG der bisherige Straßenbaulastträger dem neuen Straßenbaulastträger dafür einzustehen, dass er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat.

 

Durch die Abstufung der K 23 innerhalb der Ortsdurchfahrt Kühbörncheshof zur Gemeindestraße wird deshalb von Seiten des Landkreises auf diesem Teilstück (als unterlassene Unterhaltung) eine neue Asphaltschicht in einer Stärke von 3,5 cm aufgebracht. Mit dieser Baumaßnahme sind alle Ansprüche der Gemeinde i.S.v.§ 11 Abs. 5 LStrG abgegolten.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach § 4 der Vereinbarung sind die Eigentumsverhältnisse entsprechend der Umstufung anzupassen. Dies bedingt wie bereits dargelegt eine bilanzielle Behandlung der umzustufenden Teilstrecke sowohl beim Landkreis als auch bei der Ortsgemeinde und eine Berichtigung des Grundbuchs. Die Auswirkungen auf die Bilanz können gegenwärtig noch nicht dargestellt werden. Ggfs. anfallende Kosten der Vermessung und Abmarkung trägt gem. § 32 Abs. 2 LStrG der neue Träger der Straßenbaulast. 

 

Da die Umstufung zum 01.01.2024 vorgesehen ist, sieht der Zeitplan vor, dass die erforderlichen Gremienbeschlüsse zeitnah erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Abstufung der K23 von NK6412025-nach NK6412023 und von Station 1,405 bis Station 1,536 zu den genannten rechtlichen und finanziellen Regelungen zu.

 

Der Kreistag stimmt der Abstufungsvereinbarung zur K 23 (Katzweiler – OT Kühbörncheshof) zu und ermächtigt den Landrat die Abstufungsvereinbarung zur K 23 (Katzweiler – OT Kühbörncheshof) zu unterzeichnen.