Betreff
Prot. Kirchengemeinde Stelzenberg; Ersatzbau Kindertagesstätte
Vorlage
3695/2023
Aktenzeichen
4.1 Kita 36502
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Prot. Kirchengemeinde in Stelzenberg hat eine Kindertagesstätte am Standort Hirtenacker 3 in 67705 Stelzenberg betrieben. Hinsichtlich dem Kindergartenbetrieb in diesen Räumlichkeiten 

a)    wurden seitens des Brandschutzbeauftragten sehr hohe brandschutztechnische Anforderungen gestellt, die sehr umfangreiche und kostenintensive Baumaßnahmen erfordern,

b)    wurde festgestellt, dass die bestehende sehr alte Heizungsanlage ständig ausfällt und weiterhin

c)    wurden feuchte Stellen im Kindergartengebäude entdeckt.

Aufgrund dieser Umstände hat die Ortsgemeinde Stelzenberg eine Machbarkeitsstudie der Firma Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum und Umweltplanung mbH in Kaiserslautern (Fa. FIRU) durchführen lassen.

In dieser Studie wurde eine Abwägung zwischen einer Kernsanierung inklusive einer bedarfsgerechten Erweiterung (Anbau) und einem Neubau an unterschiedlichen Orten vorgenommen.

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde die 2. Variante, der Abriss und Neubau der Einrichtung am bestehenden Standort „Am Hirtenacker“ vom Gemeinderat beschlossen.

Eine Neubaualternative an anderer Stelle wäre mit einem unverhältnismäßig hohen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aufwand verbunden gewesen.

Für die Baumaßnahme hat unser Bausachverständiger berücksichtigungsfähige Kosten in Höhe von 2.912.346,50 € festgestellt. Nach den Kreisrichtlinien können jedoch bei einer Einrichtung max. 631.630,00 € als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Nach der Ziffer 1.2.6 der VV vom 25.09.2020 des Bildungsministeriums zur Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten (Investitionskosten)  hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender  bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen

 

Die  Finanzierung der Maßnahme sieht demnach wie folgt aus:

 

Zuwendungsfähige Kosten lt. Bausachverständiger  rd.:

651.630,00 €

Landeszuwendung (für neu geschaffene Plätze:

-          4 U2-Plätze x 12.000,00 €

-          11 Ü2-Plätze x 8.500,00 €

 

48.000,00 €
93.500,00 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

510.130,00 €

Trägeranteil (40 %) rd.:

204.052,00 €

Kommunalanteil:

306.078,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Stelzenberg:

 

87.451,00 €

Vorgesehener Kreiszuschuss:

218.627,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Prot. Kirchengemeinde Stelzenberg  wird zur Sicherung der Kindergartenplätze in einem Ersatzbau für die Prot. Kindertagesstätte in Stelzenberg eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 218.627,00 € bewilligt.