Sachverhalt:
Die Prot. Kirchengemeinde in Stelzenberg hat eine
Kindertagesstätte am Standort Hirtenacker 3 in 67705 Stelzenberg betrieben.
Hinsichtlich dem Kindergartenbetrieb in diesen Räumlichkeiten
a) wurden seitens des Brandschutzbeauftragten sehr hohe brandschutztechnische Anforderungen gestellt, die sehr umfangreiche und kostenintensive Baumaßnahmen erfordern,
b) wurde festgestellt, dass die bestehende sehr alte Heizungsanlage ständig ausfällt und weiterhin
c) wurden feuchte Stellen im Kindergartengebäude entdeckt.
Aufgrund dieser Umstände hat die Ortsgemeinde Stelzenberg eine Machbarkeitsstudie der Firma Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum und Umweltplanung mbH in Kaiserslautern (Fa. FIRU) durchführen lassen.
In dieser Studie wurde eine Abwägung zwischen einer Kernsanierung inklusive einer bedarfsgerechten Erweiterung (Anbau) und einem Neubau an unterschiedlichen Orten vorgenommen.
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde die 2. Variante, der Abriss und Neubau der Einrichtung am bestehenden Standort „Am Hirtenacker“ vom Gemeinderat beschlossen.
Eine Neubaualternative an anderer Stelle wäre mit einem unverhältnismäßig hohen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aufwand verbunden gewesen.
Für die Baumaßnahme hat unser Bausachverständiger berücksichtigungsfähige Kosten in Höhe von 2.912.346,50 € festgestellt. Nach den Kreisrichtlinien können jedoch bei einer Einrichtung max. 631.630,00 € als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Nach
der Ziffer 1.2.6 der VV vom 25.09.2020 des Bildungsministeriums zur Gewährung
von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten
(Investitionskosten) hat sich der Träger
des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter
Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen
Die Finanzierung der Maßnahme sieht demnach wie
folgt aus:
Zuwendungsfähige Kosten lt.
Bausachverständiger rd.: |
651.630,00 € |
Landeszuwendung
(für neu geschaffene Plätze: -
4
U2-Plätze x 12.000,00 € -
11
Ü2-Plätze x 8.500,00 € |
48.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
510.130,00 € |
Trägeranteil (40 %) rd.: |
204.052,00 € |
Kommunalanteil: |
306.078,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Stelzenberg: |
87.451,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss: |
218.627,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Prot. Kirchengemeinde Stelzenberg wird zur Sicherung der Kindergartenplätze in
einem Ersatzbau für die Prot. Kindertagesstätte in Stelzenberg eine vorläufige
Kreiszuwendung in Höhe von 218.627,00 € bewilligt.