Betreff
Gemeinsame Nutzung kommunaler Wertstoffhöfe in Stadt und Landkreis Kaiserslautern im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit
Vorlage
3714/2023
Aktenzeichen
5.4/MM-53790-WSH
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 18.07.2022, aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion im Kreistag vom 05.07.2022 den Landrat beauftragt, mit dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern Gespräche zu führen, um den Wertstoffhof der Stadtbildpflege in Erfenbach künftig auch durch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises nutzen zu können. Darüber hinaus sollten weitere Synergieeffekte geprüft werden (Bezug BV-Nr.: 2999/2022).

 

Hierzu fand ein Gespräch statt, an dem neben Landrat Leßmeister sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern, Herrn Dr. Weichel und der damals noch designierten Oberbürgermeisterin, Frau Kimmel, auch die für die Abfallwirtschaftsbetriebe Verantwortlichen, Frau Buchloh-Adler (Stadtbildpflege KL) und Herr Mersinger (Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis KL), teilnahmen.

 

Es wurde vereinbart, dass vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien Kreistag und Stadtrat, folgende mögliche Variante einer interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht werden könnte:

 

  • Der Wertstoffhof der Stadtbildpflege im Stadtteil Kaiserslautern-Erfenbach soll im Rahmen einer Testphase auch den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kaiserslautern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stehen.

 

  • Im Gegenzug wird Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kaiserlautern die Möglichkeit

eröffnet, auch den Wertstoffhof des Landkreises in Kindsbach zu den dortigen

Bedingungen nutzen zu können.

 

  • Für die Anlieferungen an den Wertstoffhöfen wird jeweils ein betragsgleiches Entgelt pro Anlieferung vom jeweils anderen Abfallwirtschaftsbetrieb erhoben. Erstattet werden hierbei nur die Anlieferungen, die zahlenmäßig nicht ausgeglichen sind.

 

Das als Ausgleich für die Inanspruchnahme eines Wertstoffhofes vereinbarte Entgelt wird nach entsprechender überschlägiger Kalkulation auf 12,00 EUR pro Anlieferung festgesetzt, wobei die umsatzsteuerliche Behandlung dieses Entgelts noch nicht abschließend geprüft ist.

 

  • Zur Dokumentation und Abrechnung werden an beiden Einrichtungen die jeweiligen Anliefernden getrennt nach Landkreis und Stadt zahlenmäßig erfasst.

 

  • Die Testphase soll am 01.07.2023 beginnen und zunächst auf ein halbes Jahr befristet sein. Sollte sich nach der Testphase ein Weiterbetrieb als sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar darstellen, kann die gemeinsame Nutzung in gegenseitiger Abstimmung dauerhaft etabliert werden. Andernfalls wird die Zusammenarbeit beendet. Die Entscheidung hierüber obliegt den zuständigen Gremien.

 

  • Hierzu sollen vorzugsweise Ende des dritten Quartals die Erfahrungen und Ergebnisse der Testphase den Gremien zur Kenntnis gegeben werden um über die weitere Zusammenarbeit beraten und beschließen zu können.

 

  • Zur Umsetzung des Testbetriebs soll kurzfristig eine eng zwischen der Abfallwirtschaft des Landkreises und der Stadtbildpflege Kaiserslautern abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit über die Anliefermodalitäten und Öffnungszeiten der beiden Wertstoffhöfe auf den Weg gebracht werden.

 

Nach Zustimmung durch den Kreistag am 15.05.2023 konnte die Testphase am 01.07.2023 unter Berücksichtigung der obigen Belange beginnen und läuft nunmehr bereits über vier Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist vorgesehen, die Gremien über die Zwischenergebnisse und Erfahrungen der Testphase zu informieren.

 

Dem Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss werden diese Informationen im Rahmen der Sitzung im Detail vorgetragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und um entsprechende Beratung.