Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 18.07.2022, aufgrund eines
Antrags der SPD-Fraktion im Kreistag vom 05.07.2022 den Landrat beauftragt, mit
dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern Gespräche zu führen, um den
Wertstoffhof der Stadtbildpflege in Erfenbach künftig auch durch Bürgerinnen
und Bürger des Landkreises nutzen zu können. Darüber hinaus sollten weitere
Synergieeffekte geprüft werden (Bezug BV-Nr.: 2999/2022).
Hierzu fand ein Gespräch statt, an dem neben Landrat Leßmeister sowie
dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern, Herrn Dr. Weichel und der
damals noch designierten Oberbürgermeisterin, Frau Kimmel, auch die für die
Abfallwirtschaftsbetriebe Verantwortlichen, Frau Buchloh-Adler (Stadtbildpflege
KL) und Herr Mersinger (Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis KL), teilnahmen.
Es wurde vereinbart, dass vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen
Gremien Kreistag und Stadtrat, folgende mögliche Variante einer interkommunalen
Zusammenarbeit auf den Weg gebracht werden könnte:
- Der
Wertstoffhof der Stadtbildpflege im Stadtteil Kaiserslautern-Erfenbach
soll im Rahmen einer Testphase auch den Bürgerinnen und Bürgern des
Landkreises Kaiserslautern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stehen.
- Im
Gegenzug wird Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kaiserlautern die
Möglichkeit
eröffnet, auch den Wertstoffhof des
Landkreises in Kindsbach zu den dortigen
Bedingungen nutzen zu können.
- Für die
Anlieferungen an den Wertstoffhöfen wird jeweils ein betragsgleiches
Entgelt pro Anlieferung vom jeweils anderen Abfallwirtschaftsbetrieb
erhoben. Erstattet werden hierbei nur die Anlieferungen, die zahlenmäßig
nicht ausgeglichen sind.
Das als Ausgleich für die Inanspruchnahme
eines Wertstoffhofes vereinbarte Entgelt wird nach entsprechender überschlägiger
Kalkulation auf 12,00 EUR pro Anlieferung festgesetzt, wobei die umsatzsteuerliche Behandlung dieses Entgelts noch
nicht abschließend
geprüft ist.
- Zur
Dokumentation und Abrechnung werden an beiden Einrichtungen die jeweiligen
Anliefernden getrennt nach Landkreis und Stadt zahlenmäßig erfasst.
- Die
Testphase soll am 01.07.2023 beginnen und zunächst auf ein halbes Jahr
befristet sein. Sollte sich nach der Testphase ein Weiterbetrieb als
sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar darstellen, kann die gemeinsame
Nutzung in gegenseitiger Abstimmung dauerhaft etabliert werden.
Andernfalls wird die Zusammenarbeit beendet. Die Entscheidung hierüber
obliegt den zuständigen Gremien.
- Hierzu
sollen vorzugsweise Ende des dritten Quartals die Erfahrungen und Ergebnisse
der Testphase den Gremien zur Kenntnis gegeben werden um über die weitere
Zusammenarbeit beraten und beschließen zu können.
- Zur
Umsetzung des Testbetriebs soll kurzfristig eine eng zwischen der
Abfallwirtschaft des Landkreises und der Stadtbildpflege Kaiserslautern
abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit über die Anliefermodalitäten und
Öffnungszeiten der beiden Wertstoffhöfe auf den Weg gebracht werden.
Nach Zustimmung durch den Kreistag am 15.05.2023 konnte die Testphase am
01.07.2023 unter Berücksichtigung der obigen Belange beginnen und läuft nunmehr
bereits über vier Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist vorgesehen, die
Gremien über die Zwischenergebnisse und Erfahrungen der Testphase zu
informieren.
Dem Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss werden diese Informationen im
Rahmen der Sitzung im Detail vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
bittet um Kenntnisnahme und um entsprechende Beratung.