Betreff
Wahl der Vertreter/innen für die Hauptversammlung des Landkreistages
Vorlage
0403/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages entsendet jeder
Landkreis neben dem Landrat 3 Vertreter/innen sowie zusätzlich je angefangene
100.000 Kreiseinwohner eine/n weitere/n Vertreter/in.
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages sind die Vertreter/innen
des Landkreises nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Insgesamt sind somit fünf Mitglieder zu wählen.
Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.