Betreff
Reguläre Förderung der außerschulischen Jugendbildung
Vorlage
3741/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In Anlehnung an das Schreiben vom 23.11.2023 des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur, und Integration, hebt das Land Rheinland-Pfalz zum 01.04.2024 die zeitlich, durch Corona bedingten, erhöhten Fördersätze für die außerschulische Jugendbildung auf.

Dieser Vorgehensweise möchte sich die Kreisverwaltung Kaiserslautern anschließen, um die

ursprünglichen Fördersätze der „Richtlinien der außerschulischen Jugendbildung im Landkreis Kaiserslautern“ ab 1.1.24 wiederaufzunehmen: 

 

             für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG Soziale Maßnahmen genannt): 2,50€ pro Tag und Teil-nehmer

             Soziale Bildung als Tagesveranstaltung: von 1,--€ pro Tag und Teilnehmer

             in Ausnahmefällen können digitale Veranstaltungen (außer Freizeitmaßnahmen) ohne Übernachtungen nach vorheriger Anmeldung und Absprache durchgeführt werden

             Betreuerschlüssel der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme auf 7

             Betreuungsschlüssel bei den sozialen Bildungsmaßnahmen 7:1

             bereits abgerechnete Anträge werden nachberechnet

 

Beschlussvorschlag:

Der Umsetzung der Förderung nach den Richtlinien der außerschulischen Jugendbildung des Landkreises Kaiserslautern vom 1.12.20 zu den regulären Förderbedingungen wird zugestimmt.