Sachverhalt:
In Anlehnung an das
Schreiben vom 23.11.2023 des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur, und
Integration, hebt das Land Rheinland-Pfalz zum 01.04.2024 die zeitlich, durch
Corona bedingten, erhöhten Fördersätze für die außerschulische Jugendbildung
auf.
Dieser
Vorgehensweise möchte sich die Kreisverwaltung Kaiserslautern anschließen, um
die
ursprünglichen
Fördersätze der „Richtlinien der außerschulischen Jugendbildung im Landkreis
Kaiserslautern“ ab 1.1.24 wiederaufzunehmen:
• für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG
Soziale Maßnahmen genannt): 2,50€ pro Tag und Teil-nehmer
• Soziale Bildung als
Tagesveranstaltung: von 1,--€ pro Tag und Teilnehmer
• in Ausnahmefällen können digitale
Veranstaltungen (außer Freizeitmaßnahmen) ohne Übernachtungen nach vorheriger
Anmeldung und Absprache durchgeführt werden
• Betreuerschlüssel der
Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme auf 7
• Betreuungsschlüssel bei den
sozialen Bildungsmaßnahmen 7:1
• bereits abgerechnete Anträge werden
nachberechnet
Beschlussvorschlag:
Der Umsetzung der Förderung nach den Richtlinien der außerschulischen
Jugendbildung des Landkreises Kaiserslautern vom 1.12.20 zu den regulären
Förderbedingungen wird zugestimmt.