Betreff
Wahl der Vertreter für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH (WFK)
Vorlage
0404/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und § 14 der Satzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH sind vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern für die Dauer der Wahlperiode 4 Mitglieder des Kreistages für den Aufsichtsrat zu bestimmen.

 

Es sind persönliche Stellvertreter/innen aus der Mitte des Kreistages zu wählen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 4 Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat.