Betreff
Wahl der Vertreter für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH (WFK)
Vorlage
0404/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und § 14 der
Satzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis
Kaiserslautern mbH sind vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern für die
Dauer der Wahlperiode 4 Mitglieder des
Kreistages für den Aufsichtsrat zu bestimmen.
Es sind persönliche Stellvertreter/innen aus der Mitte des Kreistages zu
wählen.
Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt 4 Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat.