Betreff
Wahl der Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der Pfaff-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA)
Vorlage
0405/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und § 9 der
Satzung der PFAFF-Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft mbH (PGA)
entsendet der Landkreis 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat.
Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO vertritt der Landrat den
Landkreis kraft Amtes.
Weiterhin sind widerruflich 2 Vertreter/innen zu wählen und jeweils
persönliche Stellvertreter/innen.
Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt zwei Vertreter und jeweils persönliche
Stellvertreter.