hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das Witzenhausen-Institut
Sachverhalt:
Nach § 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) haben die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte unter
Beachtung des Abfallwirtschaftsplans und unter Berücksichtigung von Analysen
zur stofflichen Zusammensetzung des Restabfalls aus Haushaltungen
(Restabfallanalysen) einschließlich der hausabfallähnlichen Siedlungsabfälle
aus gewerblicher Tätigkeit, die gemeinsam mit häuslichem Restabfall erfasst
werden, zu erstellen.
Diese Restabfallanalysen sind von den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern spätestens zum 01.07.2024 und danach wiederkehrend
spätestens alle fünf Jahre nach dem Stand der Technik zu erstellen und
auszuwerten.
Das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) legt hierbei den Stand der Technik fest,
nach dem die Restabfallanalysen zu erstellen sind. In diesem Zusammenhang hat
das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) eine „Richtlinie zur Analyse von
Restabfall in Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat das Institut für Abfall, Umwelt und
Energie GmbH aus Witzenhausen mit der Analyse des Restabfalls betraut. Dieses
hat im Jahr 2023 auf Grundlage der obigen Richtlinie die vorgeschriebenen
Analysen in zwei Kampagnen durchgeführt (Bericht in Anlage).
Schwerpunkt der Analysen war die Ermittlung des Potentials der noch im
Restabfall enthaltenen nativ-organischen Abfälle (Bioabfälle). Darüber hinaus
wurde der Restabfall hinsichtlich darin enthaltener recyclingfähiger Wertstoffe
wie Glas, LVP, PPK oder schadstoffhaltiger Abfälle sowie Elektroschritt
untersucht.
Darüber hinaus wurden auch andere Behälterkenndaten, d. h. der Füllgrad
und das Gewicht der zur Abholung bereit gestellten Behälter und daraus
abgeleitet, das Raum- bzw. Schüttgewicht der Abfälle erhoben.
Aufgrund einer in 2022 ebenfalls durchgeführten Analyse der
Zusammensetzung der Bioabfälle in den GML-Kommunen durch die ZAK, können
nunmehr auch Aussagen über den Verbleib bzw. die bevorzugte Entsorgungsvariante
der in beiden Abfallströmen enthaltenen Organikfraktionen getroffen werden.
Die Ergebnisse dieser Analysen werden im Rahmen der Sitzung des Umwelt-
und Abfallwirtschaftsausschusses durch das Witzenhausen-Institut im Detail
vorgestellt und erläutert.
Hieraus ergeben sich für die Abfallwirtschaftseinrichtung des
Landkreises Kaiserslautern verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die im
kommenden Abfallwirtschaftskonzept entsprechende Berücksichtigung in Form von
Prüf- und Umsetzungsaufträgen finden können.
Beschlussvorschlag:
- Von den aktuellen Ergebnissen der Restabfall-Abfallanalysen im
Landkreis Kaiserslautern wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die sich hieraus ergebenden
Handlungsmöglichkeiten bei der Fortschreibung des kommenden Abfallwirtschaftskonzeptes
2025-2029 zu berücksichtigen und entsprechende Prüfaufträge bzw. Maßnahmen
mit in das Konzept aufzunehmen.