Betreff
Durchführung von Abfallanalysen im Landkreis Kaiserslautern in 2023
hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das Witzenhausen-Institut
Vorlage
3767/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung des Abfallwirtschaftsplans und unter Berücksichtigung von Analysen zur stofflichen Zusammensetzung des Restabfalls aus Haushaltungen (Restabfallanalysen) einschließlich der hausabfallähnlichen Siedlungsabfälle aus gewerblicher Tätigkeit, die gemeinsam mit häuslichem Restabfall erfasst werden, zu erstellen.

 

Diese Restabfallanalysen sind von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern spätestens zum 01.07.2024 und danach wiederkehrend spätestens alle fünf Jahre nach dem Stand der Technik zu erstellen und auszuwerten.

 

Das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) legt hierbei den Stand der Technik fest, nach dem die Restabfallanalysen zu erstellen sind. In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) eine „Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat das Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH aus Witzenhausen mit der Analyse des Restabfalls betraut. Dieses hat im Jahr 2023 auf Grundlage der obigen Richtlinie die vorgeschriebenen Analysen in zwei Kampagnen durchgeführt (Bericht in Anlage).

 

Schwerpunkt der Analysen war die Ermittlung des Potentials der noch im Restabfall enthaltenen nativ-organischen Abfälle (Bioabfälle). Darüber hinaus wurde der Restabfall hinsichtlich darin enthaltener recyclingfähiger Wertstoffe wie Glas, LVP, PPK oder schadstoffhaltiger Abfälle sowie Elektroschritt untersucht.

 

Darüber hinaus wurden auch andere Behälterkenndaten, d. h. der Füllgrad und das Gewicht der zur Abholung bereit gestellten Behälter und daraus abgeleitet, das Raum- bzw. Schüttgewicht der Abfälle erhoben.

 

Aufgrund einer in 2022 ebenfalls durchgeführten Analyse der Zusammensetzung der Bioabfälle in den GML-Kommunen durch die ZAK, können nunmehr auch Aussagen über den Verbleib bzw. die bevorzugte Entsorgungsvariante der in beiden Abfallströmen enthaltenen Organikfraktionen getroffen werden.

 

Die Ergebnisse dieser Analysen werden im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses durch das Witzenhausen-Institut im Detail vorgestellt und erläutert.

 

Hieraus ergeben sich für die Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die im kommenden Abfallwirtschaftskonzept entsprechende Berücksichtigung in Form von Prüf- und Umsetzungsaufträgen finden können.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den aktuellen Ergebnissen der Restabfall-Abfallanalysen im Landkreis Kaiserslautern wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten bei der Fortschreibung des kommenden Abfallwirtschaftskonzeptes 2025-2029 zu berücksichtigen und entsprechende Prüfaufträge bzw. Maßnahmen mit in das Konzept aufzunehmen.