Sachverhalt:
Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz hat
der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und den Anlagen.
Der Wirtschaftsplan-Entwurf 2024 der Abfallentsorgungseinrichtung ist
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht
wie folgt dar:
1) im Erfolgsplan |
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2024 |
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Erträge |
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22.898.918,00 € |
Aufwendungen |
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22.731.404,00 € |
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Jahresergebnis |
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167.514,00 € |
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2) im Vermögensplan |
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Einnahmen |
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618.388,00 € |
Ausgaben |
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618.388,00 € |
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3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan |
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Darlehen vom Kreditmarkt |
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- € |
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4) die Verpflichtungsermächtigungen |
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- € |
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5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der
Liquidität |
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(Betriebsmittelkreditermächtigung) |
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5.000.000,00 € |
Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den
erwarteten Kosten- und Mengenprognosen des Zwischenberichts zum 30.09.2023. Bei
der Ansatzbildung finden zudem alle aktuellen und zu erwartenden Markt- und
Preisentwicklungen entsprechende Berücksichtigung, die eine direkte oder
indirekte Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation der Einrichtung haben
können.
Diese zugrundeliegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den
erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung
abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2024 sowie der damit
verbundenen vertraglichen Preisanpassungen.
Detaillierte Darstellungen zu einzelnen wirtschaftlichen Entwicklungen
sind aus dem Teil III. der Erläuterungen zum Wirtschaftsplan ersichtlich. Eine
Erörterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der
Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.
Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der
Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2024 durch den Kreistag.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
beigefügten Wirtschaftsplan 2024 mit beigefügten Anlagen festzustellen.