Betreff
Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes der Integrierten Gesamtschule (IGS) Otterberg
Vorlage
0408/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 5 der Verbandsordnung des Schulzweckverbandes Integrierte
Gesamtschule Otterberg besteht die Verbandsversammlung aus 3 Mitgliedern.
Jedes Mitglied hat 5 Sitze.
Gemäß § 8 KomZG i. V. m. § 88 Gemeindeordnung (GemO) vertritt der
Landrat bzw. die /der Beigeordnete, dessen Geschäftsbereich der Verbandszweck
zugeordnet ist, den Landkreis. Nach der derzeitigen Geschäftsverteilung ist
diese Aufgabe dem Geschäftsbereich der 1. Kreisbeigeordneten, Frau Heß-Schmidt,
zugeordnet. Somit vertritt diese kraft Amtes den Landkreis in der Verbandsversammlung.
Demnach sind vom Kreistag 4 Vertreter
ohne Stellvertreter zu wählen.
Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO.
Beschlussvorschlag:
Vom Kreistag sind 4 Vertreter zu wählen.