Sachverhalt:
Die Bausubstanz der in kommunaler Trägerschaft
befindlichen Kindertagesstätte „Eichenhübel“ stammt aus dem Jahr 1971 und
bedurfte nach langjähriger, intensiver Nutzung einer grundlegenden Sanierung.
Auf Basis der im Jahr 2010 auf 462.000,00 € festgestellten zuwendungsfähigen
Kosten wurde eine Kreiszuwendung in Höhe von 205.000,00 € bewilligt.
Aufgrund des
vorgelegten Schlussverwendungsnachweises erhöhen sich die tatsächlichen
Umbaukosten um 28.936,19 € auf nunmehr 490.936,16 €. Die Mehrkosten resultieren
aus dem zusätzlichen Einbau einer Blitzschutzeinrichtung und weiteren, für die
Baumaßnahme notwendigen Honorarkosten für Prüfstatik und statische
Berechnungen. Von den Mehrkosten wurden 24.032,31 € als zuwendungsfähig
anerkannt. Dementsprechend steigt die Kreiszuwendung von ursprünglich 205.000,00
€ auf nunmehr 207.016,11 €. Dieser moderate Anstieg der Kreiszuwendung ist
bedingt durch eine Erhöhung des Landeszuschusses von ursprünglich 52.000,00 €
auf nunmehr 72.000,00 € (nachträgliche Schaffung von 5 weiteren U3-Plätzen: 5 x
4.000,00 € = 20.000,00 €).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige Kosten |
486.032,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung (18 U3-Kinder x 4.000,00 €): |
72.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
414.032,00 € |
Davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (50%): |
207.016,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss
(50%): |
207.016,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird zur grundlegenden Sanierung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte „Eichenhübel“ eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 207.016,00 € bewilligt.