Betreff
Ortsgemeinde Hochspeyer: Bedarfsgerechte Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte "Schelmenhaus"
Vorlage
0427/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der kommunalen Kindertagesstätte Hochspeyer werden derzeit in 3 Gruppen bis zu 55 Kinder betreut (davon bis zu 14 Kinder unter 3 Jahren und 24 Ganztagsplätze). Zur Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren und der diesbezüglichen Auflagen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung wurde eine bedarfsgerechte Erweiterung (Anbau) erforderlich. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden zunächst auf 183.000,00 € festgestellt und eine Kreiszuwendung von 73.500,00 € bewilligt.

 

Nach dem vorgelegten Schlussverwendungsnachweis erhöhten sich die tatsächlichen Umbaukosten um 60.078,38 € auf nunmehr 243.078,38 €. Die Mehrkosten resultieren nach Mitteilung unseres Bausachverständigen in erster Linie aus dem mit dem Grundriss des Kindergartens zusammenhängenden, relativ hohen Anteil an Verschnitten und Materialanpassungen. Die zuwendungsfähigen Baukosten wurden endgültig auf 240.514,00 € festgestellt. Dementsprechend erhöht sich die Kreiszuwendung von 73.500,00 € auf 102.257,00. €.

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten (nach Kreisrichtlinien):

240.514,00 €

Landes-/Bundeszuwendung

(9 U3-Kinder x 4.000,00 €):

 

36.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

204.514,00 €

Davon Gemeindeanteil Ortsgemeinde Hochspeyer (50%):

102.257,00 €

Vorgesehener Kreiszuschuss (50%):

102.257,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Hochspeyer wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte „Schelmenhaus“ eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 102.257,00 € bewilligt.