Sachverhalt:
In der kommunalen Kindertagesstätte
Hochspeyer werden derzeit in 3 Gruppen bis zu 55 Kinder betreut (davon bis zu
14 Kinder unter 3 Jahren und 24 Ganztagsplätze). Zur Erfüllung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren und der
diesbezüglichen Auflagen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
wurde eine bedarfsgerechte Erweiterung (Anbau) erforderlich. Die
zuwendungsfähigen Kosten wurden zunächst auf 183.000,00 € festgestellt und eine
Kreiszuwendung von 73.500,00 € bewilligt.
Nach dem vorgelegten
Schlussverwendungsnachweis erhöhten sich die tatsächlichen Umbaukosten um
60.078,38 € auf nunmehr 243.078,38 €. Die Mehrkosten resultieren nach
Mitteilung unseres Bausachverständigen in erster Linie aus dem mit dem
Grundriss des Kindergartens zusammenhängenden, relativ hohen Anteil an
Verschnitten und Materialanpassungen. Die zuwendungsfähigen Baukosten wurden
endgültig auf 240.514,00 € festgestellt. Dementsprechend erhöht sich die
Kreiszuwendung von 73.500,00 € auf 102.257,00. €.
Die Finanzierung gestaltet
sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige Kosten (nach Kreisrichtlinien): |
240.514,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung (9 U3-Kinder x 4.000,00 €): |
36.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
204.514,00 € |
Davon Gemeindeanteil Ortsgemeinde Hochspeyer (50%): |
102.257,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss
(50%): |
102.257,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Hochspeyer wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte „Schelmenhaus“ eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 102.257,00 € bewilligt.