Sachverhalt:
Die in Trägerschaft der Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen befindliche,
im Jahr 2008 teilweise sanierte Kindertagesstätte, soll nunmehr für die
Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Die zuwendungsfähigen vorläufigen Kosten betrugen 22.730,00 €. Dem Träger
wurde eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 3.125,00 € bewilligt und
bereits ausgezahlt. Die zuwendungsfähigen tatsächlichen Kosten betragen unter
Zugrundelegung des Zwischenverwendungsnachweises 20.026,58 €.
Demnach gestaltet sich die
endgültige Finanzierung für den bedarfsgerechten Ausbau wie folgt:
Zuwendungsfähige tatsächliche Kosten |
20.027,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung (4 U3-Kinder x 4.000,00 €): |
|
Restfinanzierungsanteil: |
4.027,00 € |
Davon Trägeranteil (35%): |
1.409,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
2.618,00 € |
Davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Hütschenhausen: |
748,00 € |
Endgültiger Kreiszuschuss: |
1.870,00 € |
Im Laufe der vorgenannten Baumaßnahme kam es
zu vermehrten Störmeldungen bei dem installierten Heizungssystem. Im Rahmen der
regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten wurde festgestellt, dass der weit
über 25 Jahre alte Heizkessel undicht geworden ist. Von einer kostenintensiven
Reparatur wurde aus ökonomischen und energetischen Gründen abgesehen und eine
Neuanschaffung beschlossen.
Anhand der vorliegenden Angebote wurde durch
unseren Bausachverständigen sowie den Energieberater ein Kostenansatz in Höhe
von 13.000,00 € als zuwendungsfähig festgestellt.
Nach Änderung der Kreisrichtlinien ab
01.08.2013 ist für diese nachträglich geltend gemachte, ergänzende Maßnahme
eine abweichende Finanzierung zugrunde zu legen:
Zuwendungsfähige voraussichtliche Kosten |
13.000,00 € |
Hiervon Trägeranteil (40%) |
5.200,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
7.800,00 € |
Davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Hütschenhausen: |
2.229,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss: |
5.571,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ und zur Neuanschaffung eines Heizkessels für diese Einrichtung eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 7.441,00 € bewilligt, wovon 3.125,00 € bereits zur Auszahlung gekommen sind.