Sachverhalt:
Der
in kommunaler Trägerschaft befindliche Jugendtreff Buchholz wurde durch den
Jugendhilfeausschuss, u. a. vor dem Hintergrund der Integrierung von Aus- und
Übersiedlerkindern, mit Beschluss vom 29.05.1990 als Jugendzentrum („Haus der
Offenen Tür“) im Sinne des damaligen Jugendbildungsgesetzes anerkannt. Da dem
Jugendtreff Buchholz auch während der Folgezeit in der Jugendhilfeplanung des
Landkreises eine zentrale Bedeutung zukam, wird bereits seit 2003 neben der
offenen Jugendarbeit auch präventive und einzelfallbezogene Jugendsozialarbeit
durch Kreiszuwendungen gefördert. Die hierfür erforderlichen Mittel waren in
den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.
Das
seither praktizierte und 2012 modifizierte Verfahren soll nun durch die als
Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit der Ortsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau rechtlich fundiert und auf Dauer angelegt werden. Die
entsprechenden Mittel wurden in den Haushaltsplan 2014 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, mit der Ortgemeinde Bruchmühlbach-Miesau die als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung abzuschließen.