Betreff
Kooperationsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (Jugendtreff Buchholz)
Vorlage
0431/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der in kommunaler Trägerschaft befindliche Jugendtreff Buchholz wurde durch den Jugendhilfeausschuss, u. a. vor dem Hintergrund der Integrierung von Aus- und Übersiedlerkindern, mit Beschluss vom 29.05.1990 als Jugendzentrum („Haus der Offenen Tür“) im Sinne des damaligen Jugendbildungsgesetzes anerkannt. Da dem Jugendtreff Buchholz auch während der Folgezeit in der Jugendhilfeplanung des Landkreises eine zentrale Bedeutung zukam, wird bereits seit 2003 neben der offenen Jugendarbeit auch präventive und einzelfallbezogene Jugendsozialarbeit durch Kreiszuwendungen gefördert. Die hierfür erforderlichen Mittel waren in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

 

Das seither praktizierte und 2012 modifizierte Verfahren soll nun durch die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau rechtlich fundiert und auf Dauer angelegt werden. Die entsprechenden Mittel wurden in den Haushaltsplan 2014 eingestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, mit der Ortgemeinde Bruchmühlbach-Miesau die als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung abzuschließen.