Betreff
Beitritt des Landkreises Kaiserslautern zur Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII
Vorlage
0432/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 23.01.2014 ist die für Rheinland-Pfalz entwickelte Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Zuvor hatte der Landesjugendhilfeausschuss den Vereinbarungstext im Rahmen einer umfassenden Empfehlung zur Umsetzung gebilligt. Mit der Rahmenvereinbarung ist ein gemeinsamer Bezugspunkt für die Erfüllung folgender Vereinbarungspflichten der öffentlichen Jugendhilfeträger nach § 72a SGB VIII auf Landesebene und auf örtlicher Ebene geschaffen:

 

·      Für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt oder vermittelt der öffentliche Jugendhilfeträger nur Personen, von deren strafrechtlicher Unbescholtenheit er sich durch Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis überzeugt hat.

 

·      Auch von neben- oder ehrenamtlichen Kräften, die unter der Verantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger tätig werden, wird das erweiterte Führungszeugnis eingesehen, wenn Art, Dauer und Intensität des mit der Tätigkeit verbundenen Kontaktes zu Minderjährigen dies erfordern.

 

·      Die gleichen Verpflichtungen werden mit allen im Wirkungsbereich des öffentlichen Jugendhilfeträgers tätigen freien Jugendhilfeträgern vereinbart. 

 

Die gesetzliche Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers zum Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen soll in Form eines Beitritts zur Rahmenvereinbarung umgesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, bezüglich der als Anlage beigefügten Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz vom 23.01.2014 eine Beitrittserklärung gegenüber dem Landesjugendamt abzugeben.