Betreff
Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern; Änderung
Vorlage
0435/2014
Aktenzeichen
1.1./cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 18 Landkreisordnung (LKO) haben die Landkreise eine Hauptsatzung
zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der LKO der Hauptsatzung
vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die
Selbstverwaltung der Landkreise wichtige Fragen regeln.
Als Anlage erhalten sie den Entwurf einer Änderungssatzung sowie ein
Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke“ zum § 6 der Hauptsatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung
des Landkreises Kaiserslautern vom 22.08.1994.