Betreff
Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern; Änderung
Vorlage
0435/2014
Aktenzeichen
1.1./cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 18 Landkreisordnung (LKO) haben die Landkreise eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der LKO der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Landkreise wichtige Fragen regeln.

 

Als Anlage erhalten sie den Entwurf einer Änderungssatzung sowie ein Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke“ zum § 6 der Hauptsatzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern vom 22.08.1994.