Betreff
Wahl des Kreisausschusses
Vorlage
0440/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 38 Landkreisordnung (LKO) bildet der Kreistag aus seiner Mitte
einen Kreisausschuss. Die Zahl der Mitglieder und seine Aufgaben werden durch
die Hauptsatzung bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung besteht der Kreisausschuss aus 13
Personen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt die Mitglieder und deren Stellvertreter aus seiner
Mitte.