Betreff
Wahl des Kreisausschusses
Vorlage
0440/2014
Aktenzeichen
1.1/cz/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 38 Landkreisordnung (LKO) bildet der Kreistag aus seiner Mitte einen Kreisausschuss. Die Zahl der Mitglieder und seine Aufgaben werden durch die Hauptsatzung bestimmt.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung besteht der Kreisausschuss aus 13 Personen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt die Mitglieder und deren Stellvertreter aus seiner Mitte.