Betreff
Änderung der Delegationssatzung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage
0441/2014
Aktenzeichen
4/402-05/Na.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Artikel 4 und 5 des Landesgesetzes zur Verbesserung der Haushaltssteuerung vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 533) wurde das Landesaufnahmegesetz mit Wirkung ab 01.01.2015 dahingehend geändert, dass das Land den Landkreisen den pauschalen Erstattungsbetrag für verteilte Asylbegehrende und Flüchtlinge in Höhe von derzeit 480,00 € pro Person und Monat nicht mehr quartalsweise, sondern halbjährlich leistet. Die Erstattung erfolgt ab 2015 jeweils am 1. März sowie am 1. September für das vorangegangene Kalenderhalbjahr.

 

Nach der Satzung des Landkreises über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den als Delegationsnehmerinnen zuständigen Verbandsgemeinden die aufgewendeten Kosten zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres aufgrund der Abrechnung für das vorangegangene Kalendervierteljahr erstattet. Mit jeder Erstattung erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der jeweiligen Vorjahresaufwendungen einer Verbandsgemeinde.

 

Dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf entsprechend, soll diese Regelung nun ab 2015 an die Abrechnungszeitpunkte des Landes mit dem Landkreis angepasst werden. Die den Verbandsgemeinden entstandenen Aufwendungen würden demnach zum 1. März und 1. September eines Jahres aufgrund der Abrechnung für das vorangegangene Kalenderhalbjahr erstattet werden, wobei gleichzeitig eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der jeweiligen Vorjahresaufwendungen erfolgen sollte. Hierdurch wäre - wie bisher - gewährleistet, dass den Delegationsnehmerinnen kein wesentlicher Vorfinanzierungsaufwand entsteht.

 

Den Verbandsgemeinden wurde Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Satzungsänderung zu äußern. Es wurden keine Einwände erhoben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.