Betreff
Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0470/2014
Aktenzeichen
4/4.2/Na
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Sie ist auf Basis des § 11 Abs. 5 SGB XII geboten, wenn Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, vermieden oder überwunden werden können. Nach § 16a SGB II kann Schuldnerberatung insbesondere dann erbracht werden, wenn sie für die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben erforderlich ist.

 

Im Landkreis Kaiserslautern wird Schuldner- und Insolvenzberatung seit dem Jahr 1999 durch eine kommunale Beratungsstelle in Trägerschaft des Landkreises mit 1,5 Personalstellen am Standort Kaiserslautern und einer Beratungsstelle in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Pfalz mit 1,0 Personalstellen am Standort Landstuhl durchgeführt.

 

Beide Beratungsstellen sind als sogenannte „geeignete Stellen“ im Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannt und werden von diesem entsprechend gefördert.

 

Im Sinne des in § 5 SGB XII verankerten Subsidiaritätsprinzips hat sich das Diakonische Werk Pfalz bereit erklärt, Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Kaiserslautern ab 01.10.2014 mit 2,0 Personalstellen, davon je eine an den Standorten Landstuhl und Kaiserslautern, nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Vereinbarungsentwurfs zu erbringen. Hierdurch würde sich der Stellenanteil der kommunalen Beratungsstelle in Trägerschaft des Landkreises am Standort Kaiserslautern auf 0,5 reduzieren.

 

Die Bestätigung durch das Diakonische Werk für den anliegenden Entwurf lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die als Anlage beigefügte Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk Pfalz abzuschließen.