Sachverhalt:
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 21.07.2014 grünes Licht für die
Sanierung des Amtsgebäudes Lauterstraße 8 gegeben hat, hat die Verwaltung mit
der Arbeit für verschiedene Projektthemen begonnen. Nachstehend wird über den
jeweiligen Sachstand berichtet.
1.
VOF-Verfahren „Architekten- und
Ingenieurleistungen“
Mit Ermittlung der Baukosten war frühzeitig klar, dass die Vergabe der
Architektenleistungen nur durch ein europaweites Verhandlungsverfahren nach VOF
erfolgen kann.
Zur Einleitung des Verfahrens hat sich die Verwaltung zunächst über das
weitere Vorgehen mit der Leitung der LBB-Niederlassung Koblenz austauschen
können, die zum einen LBB - weit für VOF-Verfahren
spezialisiert ist und überdies in gleicher Weise wie der Landkreis mit der
Sanierung einer denkmalgeschützten Natursteinfassade befasst ist.
Außerdem hat sich die Verwaltung der beratenden Dienste eines im
Vergaberecht (insbesondere VOF) versierten Fachanwaltes versichert, um
punktuell anstehende Rechtsfragen für die anstehenden Vergabeverfahren zu
klären.
Im Ergebnis wird die Verwaltung,
einer entsprechenden Empfehlung von LBB Koblenz und des Anwaltes folgend, ein
für diese Aufgaben spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Durchführung des
VOF-Verfahrens beauftragen. Die Vergabe erfolgt nach vorheriger Anfrage bei 3
von LBB vorgeschlagenen Fachbüros freihändig.
Nach Stand der Dinge wird die Verwaltung dem Kreistag voraussichtlich im
1.Quartal 2015 die Vergabevorschläge für Objektplanung und Tragwerksplanung zur
Entscheidung vorlegen können.
2.
Zeitplanung für das weitere Vorgehen
Der aktuelle Zeitplan ist der Vorlage beigefügt. Für die Ausgestaltung
der Zeitabläufe waren die gesetzlichen
Fristen in den Vergabeverfahren nach VOF und VOB zu berücksichtigen. (Anlage)
3.
Umzugsplanung
Nachdem bereits Anfang 2014 klar war, dass die Sanierung nicht im
laufenden Betrieb werde erfolgen können, hatte die Verwaltung
Sondierungsgespräche wegen Mietobjekten für den temporären Umzug der Verwaltung
während der Bauphase geführt.
Hierbei hat sich nach derzeitigem Stand das ehem. Verwaltungsgebäude der
SWK in der Burgstraße als besonders geeignet herausgestellt.
Nach aktuellem Verhandlungsstand ist die SWK bereit, dem Landkreis das
komplette Gebäude für die Dauer der Bauzeit zu vermieten.
Das Gebäude wird nach derzeitiger Zeitplanung der SWK für deren
Verwaltungsneubau in der Karcherstraße ab Dezember 2015 verfügbar sein; dies korrespondiert
insoweit mit der Bauzeitenplanung des
Kreises.
Auf die entsprechende Vorlage für einen Grundsatzbeschluss des Kreistages
(siehe Beschlussvorlage Nr. 0489/2014) wird verwiesen.
4. Anmietung von
Büroräumen in Otterberg
Unabhängig davon hat die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg dem Kreis
zu äußerst vorteilhaften Konditionen die Anmietung von Büroräumen im ehem. Rathaus
der VG Otterberg angeboten. Die vermietbare Fläche beträgt 175 m² zu einer
Kaltmiete von 2,60 EUR/m². Zusätzlich zu
den angemieteten Büroräumen ist dort die kostenfreie Mitbenutzung des großen
Sitzungssaales möglich.
Auf die entsprechende KA-Beschlussvorlage wird verwiesen (siehe
Beschlussvorlage Nr. 0490/2014).