Betreff
Sanierung Kreisgebäude, Kreisverwaltung Kaiserslautern - nächste Schritte
Vorlage
0473/2014
Aktenzeichen
5.2/gm/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 21.07.2014 grünes Licht für die Sanierung des Amtsgebäudes Lauterstraße 8 gegeben hat, hat die Verwaltung mit der Arbeit für verschiedene Projektthemen begonnen. Nachstehend wird über den jeweiligen Sachstand berichtet.

 

1.    VOF-Verfahren „Architekten- und Ingenieurleistungen“

 

Mit Ermittlung der Baukosten war frühzeitig klar, dass die Vergabe der Architektenleistungen nur durch ein europaweites Verhandlungsverfahren nach VOF erfolgen kann.

 

Zur Einleitung des Verfahrens hat sich die Verwaltung zunächst über das weitere Vorgehen mit der Leitung der LBB-Niederlassung Koblenz austauschen können, die zum einen LBB - weit  für VOF-Verfahren spezialisiert ist und überdies in gleicher Weise wie der Landkreis mit der Sanierung einer denkmalgeschützten Natursteinfassade befasst ist.

 

Außerdem hat sich die Verwaltung der beratenden Dienste eines im Vergaberecht (insbesondere VOF) versierten Fachanwaltes versichert, um punktuell anstehende Rechtsfragen für die anstehenden Vergabeverfahren zu klären.

 

Im Ergebnis wird  die Verwaltung, einer entsprechenden Empfehlung von LBB Koblenz und des Anwaltes folgend, ein für diese Aufgaben spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Durchführung des VOF-Verfahrens beauftragen. Die Vergabe erfolgt nach vorheriger Anfrage bei 3 von LBB vorgeschlagenen Fachbüros freihändig.

 

Nach Stand der Dinge wird die Verwaltung dem Kreistag voraussichtlich im 1.Quartal 2015 die Vergabevorschläge für Objektplanung und Tragwerksplanung zur Entscheidung vorlegen können.

 

2.    Zeitplanung für das weitere Vorgehen

 

Der aktuelle Zeitplan ist der Vorlage beigefügt. Für die Ausgestaltung der Zeitabläufe  waren die gesetzlichen Fristen in den Vergabeverfahren nach VOF und VOB zu berücksichtigen. (Anlage)

 

3.    Umzugsplanung

 

Nachdem bereits Anfang 2014 klar war, dass die Sanierung nicht im laufenden Betrieb werde erfolgen können, hatte die Verwaltung Sondierungsgespräche wegen Mietobjekten für den temporären Umzug der Verwaltung während der Bauphase geführt.

 

Hierbei hat sich nach derzeitigem Stand das ehem. Verwaltungsgebäude der SWK in der Burgstraße als besonders geeignet herausgestellt.

 

Nach aktuellem Verhandlungsstand ist die SWK bereit, dem Landkreis das komplette Gebäude für die Dauer der Bauzeit zu vermieten.

 

Das Gebäude wird nach derzeitiger Zeitplanung der SWK für deren Verwaltungsneubau in der Karcherstraße ab Dezember 2015 verfügbar sein; dies korrespondiert  insoweit mit der Bauzeitenplanung des Kreises.

 

Auf die entsprechende Vorlage für einen Grundsatzbeschluss des Kreistages (siehe Beschlussvorlage Nr. 0489/2014) wird verwiesen.

 

4. Anmietung von Büroräumen in Otterberg

 

Unabhängig davon hat die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg dem Kreis zu äußerst vorteilhaften Konditionen die Anmietung von Büroräumen im ehem. Rathaus der VG Otterberg angeboten. Die vermietbare Fläche beträgt 175 m² zu einer Kaltmiete von 2,60 EUR/m².  Zusätzlich zu den angemieteten Büroräumen ist dort die kostenfreie Mitbenutzung des großen Sitzungssaales möglich.

 

Auf die entsprechende KA-Beschlussvorlage wird verwiesen (siehe Beschlussvorlage Nr. 0490/2014).