Betreff
Beirat für Migration und Integration a) Satzung über den Beirat für Migration und Integration b) Festlegung des Wahltages c) Bericht des Vorsitzenden des Beirates
Vorlage
0493/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 49 a Abs. 1 der Landkreisordnung ist in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.

 

Da im Landkreis 6.134 ausländische Einwohner (Stand 30.06.2013) ihre Hauptwohnung haben, ist ein Beirat einzurichten.

 

Die Satzung des Landkreises über den Beirat für Migration und Integration in der Fassung vom 30.11.2009 entspricht teilweise nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand (Kommunalwahlgesetz usw.) und der Mustersatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom Juni 2014.

In § 2 der Satzung wurde von der Möglichkeit gebrauch gemacht, neben den gewählten Beiratsmitgliedern bis zu einem Drittel berufene Beiratsmitglieder vorzusehen. Der  Beirat besteht bisher ausschließlich aus berufenen Mitgliedern, was sich bewährt hat. So konnten z.B. ausgeschiedene Mitglieder problemlos ersetzt werden usw. Auch die Mustersatzung sieht diese Art der Besetzung vor.

 

Als Anlagen sind die bisherige Satzung (Anlage 1) sowie die weitestgehend an die Mustersatzung angeglichene neue Satzung (Anlage 2) beigefügt. Die Änderungen sind in der bisherigen Satzung in Fettdruck eingefügt, dahinter die weggefallenen Regelungen in Klammer mit dem Zusatz „alt“.

 

Weiterhin ist der Wahltag festzulegen.

Nach § 4 der Satzung über den Beirat für Migration und Integration bestimmt der Kreistag nach Anhörung des Beirates den Wahltag.

Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen empfiehlt für die Durchführung der Wahlen zu den Beiräten den 23. November 2014 (Sonntag) zu bestimmen.

 

Nach § 1 Abs. 7 der Satzung über den Beirat für Migration und Integration erstellt der Beirat zum Ende der Zeit, für den er gewählt ist, einen Bericht über seine Tätigkeit. Dieser wird vom Vorsitzenden des Beirates mündlich in der Kreistagssitzung vorgetragen.

 

Der Beirat für Migration und Integration behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 8.9.2014, der Kreisausschuss am 15.9.2014.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über den Beirat für Migration und Integration und setzt den Wahltermin auf Sonntag, den 23. November 2014 fest.