Sachverhalt:
Nach § 49 a Abs. 1 der
Landkreisordnung ist in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische
Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration
einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
Da im Landkreis 6.134
ausländische Einwohner (Stand 30.06.2013) ihre Hauptwohnung haben, ist ein
Beirat einzurichten.
Die Satzung des Landkreises
über den Beirat für Migration und Integration in der Fassung vom 30.11.2009
entspricht teilweise nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand (Kommunalwahlgesetz
usw.) und der Mustersatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom Juni 2014.
In § 2 der Satzung wurde von
der Möglichkeit gebrauch gemacht, neben den gewählten Beiratsmitgliedern bis zu
einem Drittel berufene Beiratsmitglieder vorzusehen. Der Beirat besteht bisher ausschließlich aus
berufenen Mitgliedern, was sich bewährt hat. So konnten z.B. ausgeschiedene
Mitglieder problemlos ersetzt werden usw. Auch die Mustersatzung sieht diese
Art der Besetzung vor.
Als Anlagen sind die
bisherige Satzung (Anlage 1) sowie die weitestgehend an die Mustersatzung
angeglichene neue Satzung (Anlage 2) beigefügt. Die Änderungen sind in der
bisherigen Satzung in Fettdruck eingefügt, dahinter die weggefallenen
Regelungen in Klammer mit dem Zusatz „alt“.
Weiterhin ist der Wahltag
festzulegen.
Nach § 4 der Satzung über den
Beirat für Migration und Integration bestimmt der Kreistag nach Anhörung des
Beirates den Wahltag.
Das Ministerium für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen empfiehlt für die Durchführung
der Wahlen zu den Beiräten den 23. November 2014 (Sonntag) zu bestimmen.
Nach § 1 Abs. 7 der Satzung
über den Beirat für Migration und Integration erstellt der Beirat zum Ende der
Zeit, für den er gewählt ist, einen Bericht über seine Tätigkeit. Dieser wird
vom Vorsitzenden des Beirates mündlich in der Kreistagssitzung vorgetragen.
Der Beirat für Migration und
Integration behandelt die Angelegenheit in seiner Sitzung am 8.9.2014, der
Kreisausschuss am 15.9.2014.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
als Anlage beigefügte Satzung über den Beirat für Migration und Integration und
setzt den Wahltermin auf Sonntag, den 23. November 2014 fest.