Betreff
Wahl der Vertreter/innen im Aufsichtsrat der Energiegesellschaft "Neue Energie Landkreis Kaiserslautern GmbH" i.G.
Vorlage
0495/2014
Aktenzeichen
1.1/as/11183
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2013 der Gründung der Energiegesellschaft „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern“ und dem Entwurf zum Gesellschaftervertrag zugestimmt. Die ADD in Trier hat im Anzeigeverfahren gegenüber dem Landkreis Kaiserslautern zur Beteiligung an der Gesellschaft und dem vorgelegten Gesellschaftervertrag keine Rechtsbedenken geltend gemacht.

 

Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und § 12 des Gesellschaftervertrages „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern“ (Entwurf) entsendet der Landkreis vier Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO und § 12 Abs. 3 Gesellschaftervertrag (Entwurf) vertritt der Landrat den Landkreis kraft Amtes.

 

Weiterhin sind widerruflich 3 Vertreter/innen zu wählen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO entsprechend.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt drei Personen zur Vertretung des Landkreises im Aufsichtsrat der „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern“.