Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2013
der Gründung der Energiegesellschaft „Neue Energie Landkreis Kaiserslautern“
und dem Entwurf zum Gesellschaftervertrag zugestimmt. Die ADD in Trier hat im
Anzeigeverfahren gegenüber dem Landkreis Kaiserslautern zur Beteiligung an der
Gesellschaft und dem vorgelegten Gesellschaftervertrag keine Rechtsbedenken
geltend gemacht.
Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 88
Gemeindeordnung und § 12 des Gesellschaftervertrages „Neue Energie Landkreis
Kaiserslautern“ (Entwurf) entsendet der Landkreis vier Mitglieder in den
Aufsichtsrat.
Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO und §
12 Abs. 3 Gesellschaftervertrag (Entwurf) vertritt der Landrat den Landkreis
kraft Amtes.
Weiterhin sind widerruflich 3
Vertreter/innen zu wählen.
Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO
entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt drei Personen zur
Vertretung des Landkreises im Aufsichtsrat der „Neue Energie Landkreis
Kaiserslautern“.