Sachverhalt:
Gemäß §§ 14,15 Landesplanungsgesetz (LPIG) i. V. m. § 6 Absatz 1 Nr. 2
der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW) besteht die
Regionalvertretung aus dem Landrat und 6 vom
Kreistag zu wählenden weiteren Personen. Diese sind in entsprechender Anwendung
des § 39 Landkreisordnung (LKO) zu wählen.
Mindestens die Hälfte der zu entsendenden Mitglieder sind aus
Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden zu wählen (§ 6 Abs. 2
der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz).
Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer in der Regionalvertretung in
gleicher Zahl vertreten sind.
Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.
Die Vertreter auf Vorschlag des Kreistages wurden bereits in der
konstituierenden Sitzung gewählt.
Die Verbandsgemeinden haben ihren Vorschlag am 23.09.2014 der
Kreisverwaltung Kaiserslautern vorgelegt.
Es wurden folgende Personen vorgeschlagen:
Herr Dr. Peter Degenhardt, Stellvertreterin Frau Vera Lang;
Herr Harald Westrich, Stellvertreter Herr Martin Müller;
Herr Uwe Unnold, Stellvertreterin Frau Hedwig Füssel.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt die durch die Verbandsgemeinden vorgeschlagenen Personen und deren Stellvertreter.