Betreff
Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Landkreisordnung und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen
hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises

a) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2013
b)Feststellung des Jahresabschlusses 2013
c) Verwendung des Jahresgewinns und Übertragung des Einnahmeübeschusses an den Einrichtungsträger
Vorlage
0504/2014
Aktenzeichen
5.4-MM-53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2013 der Einrichtung Abfallentsorgung

 

Über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern hat zwischen dem Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner Funktion als Werkleiter eine Schlussbesprechung zu erfolgen.

 

Nachdem die Einrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein eigener Werkausschuss aber nicht erforderlich und auch nicht gebildet ist, findet die Schlussbesprechung im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2014 statt.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses, die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung durchzuführen. Zu dieser Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeladen.

 

Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. Burret und aufgrund der bei der Prüfung durch ihn gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der vorläufige Jahresabschluss 2013 mit Bilanz zum 31.12.13, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ist als Anlage beigefügt.

 

 

2) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Abfallentsorgungseinrichtung

 

Der Jahresabschluss 2013 der Einrichtung Abfallentsorgung wurde vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Burret, Ludwigshafen, geprüft.

 

a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 294.878,36 EUR ab.

 

b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 schließt mit einem Betrag von 2.458.917,23 EUR ab.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO dem Werksausschuss vorzulegen und durch diesen festzustellen. Die bezüglich des Jahresabschlusses erforderliche Schlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 24.11.2014.

 

Die formelle Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt im Kreistag.

 

 

3) Verwendung des Jahresgewinns

 

Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Einnahmeüberschuss (= Ergebnis abzüglich Wertberichtigungen zzgl. Abschreibungen) der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2013 wird in Höhe von 230.726,00 EUR an den Einrichtungsträger übertragen und dient dem Ausgleich bereits durch diesen übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren.

 

Hierüber ist durch die zuständigen Gremien Beschluss zu fassen.

 

 

4) Entlastungserteilung

 

Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2013 wird zusammen mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 des Landkreises Kaiserslautern nach § 114 Abs. I S. 2 GemO erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

 

1)    Der Jahresabschluss 2013 für die gesamte Einrichtung Abfallentsorgung wird festgestellt.

 

a)    Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 294.878,36 EUR ab.

 

b)    Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 schließt mit einem Betrag von 2.458.917,23 EUR ab.

 

2)    Der Jahresgewinn 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3)    Der Einnahmeüberschuss 2013 der Einrichtung in Höhe von 230.726,00 EUR wird gem. § 11 Abs. 8 S. 2 EigAnVo zum Ausgleich bereits übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren an den Einrichtungsträger übertragen.