hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
a) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2013
b)Feststellung des Jahresabschlusses 2013
c) Verwendung des Jahresgewinns und Übertragung des Einnahmeübeschusses an den Einrichtungsträger
Sachverhalt:
1) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2013
der Einrichtung Abfallentsorgung
Über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern hat zwischen dem
Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner Funktion als Werkleiter eine
Schlussbesprechung zu erfolgen.
Nachdem die Einrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein
eigener Werkausschuss aber nicht erforderlich und auch nicht gebildet ist,
findet die Schlussbesprechung im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am
24.11.2014 statt.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses,
die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung durchzuführen. Zu
dieser Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeladen.
Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. Burret und aufgrund
der bei der Prüfung durch ihn gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Der vorläufige Jahresabschluss 2013 mit Bilanz zum 31.12.13, der Gewinn-
und Verlustrechnung und dem Anhang sind dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ist als Anlage
beigefügt.
2) Feststellung
des Jahresabschlusses 2013 der Abfallentsorgungseinrichtung
Der Jahresabschluss 2013 der Einrichtung Abfallentsorgung wurde vom
Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Burret, Ludwigshafen, geprüft.
a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 294.878,36 EUR ab.
b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 schließt mit einem Betrag von 2.458.917,23
EUR ab.
Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO dem Werksausschuss vorzulegen
und durch diesen festzustellen. Die bezüglich des Jahresabschlusses
erforderliche Schlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen
der Kreisausschusssitzung am 24.11.2014.
Die formelle Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt im Kreistag.
3) Verwendung des
Jahresgewinns
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Einnahmeüberschuss (= Ergebnis abzüglich Wertberichtigungen zzgl.
Abschreibungen) der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2013 wird in Höhe
von 230.726,00 EUR an den
Einrichtungsträger übertragen und dient dem Ausgleich bereits durch diesen
übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren.
Hierüber ist durch die zuständigen Gremien Beschluss zu fassen.
4) Entlastungserteilung
Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2013 wird zusammen mit der Entlastung
für das Haushaltsjahr 2013 des Landkreises Kaiserslautern nach § 114 Abs. I S.
2 GemO erteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
1)
Der Jahresabschluss 2013 für die gesamte
Einrichtung Abfallentsorgung wird festgestellt.
a)
Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem
Jahresgewinn von 294.878,36 EUR ab.
b)
Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 schließt mit einem
Betrag von 2.458.917,23 EUR ab.
2)
Der Jahresgewinn 2013 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3)
Der Einnahmeüberschuss 2013 der Einrichtung in Höhe
von 230.726,00 EUR wird gem. § 11
Abs. 8 S. 2 EigAnVo zum Ausgleich bereits übernommener Verlustausgleiche aus
Vorjahren an den Einrichtungsträger übertragen.