Sachverhalt:
Nach § 15 der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem
Erfolgsplan, dem Vermögensplan und den Anlagen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 ist
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Wirtschaftsplan der Einrichtung
Abfallentsorgung stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:
1) im Erfolgsplan |
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Erträge |
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18.047.150,00 € |
Aufwendungen |
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17.947.600,00 € |
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Jahresergebnis |
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99.550,00 € |
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2) im Vermögensplan |
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Einnahmen |
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305.000,00 € |
Ausgaben |
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305.000,00 € |
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3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan |
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Darlehen
vom Kreditmarkt |
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- € |
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4) die Verpflichtungsermächtigungen |
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- € |
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5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der
Liquidität |
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(Betriebsmittelkreditermächtigung) |
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5.000.000,00 € |
Die vorgelegten Daten beruhen überwiegend
auf den prognostizierten Abfallmengen der Prognose zum 31.12.2014.
Wesentliche Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr ergeben sich insbesondere in einzelnen Positionen durch die ab
01.01.2015 geänderte Entsorgungsgebührenstruktur der ZAK sowie zu erwartender
Preissteigerungen im Bereich der Unternehmerentgelte.
Alle Änderungen, die sich aus dem Erlass der
neuen Abfallsatzung ergeben wurden bereits berücksichtigt.
Hinweis zur Darstellung:
Für das Jahr 2015 wurde der Wirtschaftsplan
der Abfallentsorgungseinrichtung komplett überarbeitet. Die Gliederung des
Wirtschaftsplans 2015 wurde hierbei insbesondere im Erfolgsplan gegenüber den
Vorjahren in wesentlichen Teilen geändert.
Insbesondere wurden verschiedene
Buchungsstellen weiter aufgegliedert, um eine Vergleichbarkeit mit den
Erläuterungen des Jahresabschlussberichtes zu erhalten. Hierdurch wird zukünftig
die Erstellung unterjähriger Berichte und auch des Jahresabschlusses erheblich
erleichtert.
Hierfür
wurde der Ertragsbereich in 4 Hauptgruppen gegliedert:
-
Benutzungsgebühren
-
Erträge
aus der Vermarktung
-
Erträge
aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“
-
Sonstige
betriebliche Erträge
Der
Aufwandbereich besteht zukünftig aus 5 Hauptgruppen:
-
Deponie-
und Behandlungsgebühren
-
Unternehmerentgelte
-
Personal-
und Verwaltungskosten
-
Aufwendungen
aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“
-
Sonstige
betriebliche Aufwendungen
Aufwandsseitig wurden für die einzelnen
Entsorgungswege und die verschiedenen Abfallfraktionen Untergruppen gebildet,
auf denen zukünftig alle für diese Abfallart anfallenden Kosten verbucht
werden.
Dadurch besteht zukünftig mehr Transparenz in
Bezug auf die einzelnen Entsorgungs- und Verwertungswege bzw. für die im
Einzelnen damit einhergehenden Kosten.
Dies dient in erster Linie der Verbesserung
der Gesamttransparenz des Wirtschaftsplans. Zudem erscheint die Umstellung aber
auch im Hinblick auf die demografisch bedingten Veränderungen der Bevölkerungs-
und Haushaltsstrukturen sowie die ab dem 01.01.2015 geltenden gesetzlichen
Getrennthaltungsverpflichtungen des KrWG und damit ggf. einer in Zukunft
erforderlich werdenden Modifikation des bestehenden Gebührenmodells sinnvoll
und notwendig.
Durch die Umstrukturierung erscheinen
verschiedene im Hauhaltsjahr 2015 neu gebildete Ansätze im Vorjahr mit 0 EUR.
Dies rührt daher, dass für diese bislang keine eigenen Buchungsstelle bzw. kein
eigener Ansatz im Plan verfügbar war. Auch kann es vorkommen, dass relativ hohe
Ansätze in der Prognose zum Jahresende mit einem weitaus geringeren Betrag
abschließen. Dies rührt daher, dass Teile dieses Ansatzes bereits auf neue oder
andere Buchungsstellen aufgeteilt wurden.
Diese systemisch bedingten Abweichungen
werden ausschließlich in diesem und im folgenden Wirtschaftsplan 2015
auftreten. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr sind die Planansätze des
laufenden Jahres mit den Ansätzen des laufenden und der Vorjahre wieder
unmittelbar vergleichbar. Eine Abweichung in der Gewinn- und Verlustrechnung
ergibt sich hieraus nicht.
Die Systemumstellung wurde im Vorfeld mit der
für den Landkreis zuständigen Kommunalaufsicht bei der ADD abgestimmt. Die ADD
begrüßt die zukünftig höhere Transparenz des Plans und hat der vorliegenden
Umstellung zugestimmt.
Der von uns beauftragte Wirtschaftsprüfer
sieht in der Umstellung eine erheblich Verbesserung, die insgesamt zur
Vereinfachung der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses führen kann.
Die detaillierte Erläuterung einzelner
Positionen erfolgt in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.
Die Feststellung des Wirtschaftsplans
erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2015
durch den Kreistag.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den beigefügten Wirtschaftsplan 2015 fest.