Betreff
Wirtschaftsplan 2015 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
0509/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und den Anlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan der Einrichtung Abfallentsorgung stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

 

1) im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 18.047.150,00 €

Aufwendungen

 

 

 

 

 17.947.600,00 €

Jahresergebnis

 

 

 

 

        99.550,00 €

 

 

 

 

 

 

 

2) im Vermögensplan

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

      305.000,00 €

Ausgaben

 

 

 

 

 

      305.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan

Darlehen vom Kreditmarkt

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

4) die Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität

(Betriebsmittelkreditermächtigung)

 

 

 

   5.000.000,00 €

 

Die vorgelegten Daten beruhen überwiegend auf den prognostizierten Abfallmengen der Prognose zum 31.12.2014.

 

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich insbesondere in einzelnen Positionen durch die ab 01.01.2015 geänderte Entsorgungsgebührenstruktur der ZAK sowie zu erwartender Preissteigerungen im Bereich der Unternehmerentgelte.

 

Alle Änderungen, die sich aus dem Erlass der neuen Abfallsatzung ergeben wurden bereits berücksichtigt.

 

 

Hinweis zur Darstellung:

 

Für das Jahr 2015 wurde der Wirtschaftsplan der Abfallentsorgungseinrichtung komplett überarbeitet. Die Gliederung des Wirtschaftsplans 2015 wurde hierbei insbesondere im Erfolgsplan gegenüber den Vorjahren in wesentlichen Teilen geändert.

 

Insbesondere wurden verschiedene Buchungsstellen weiter aufgegliedert, um eine Vergleichbarkeit mit den Erläuterungen des Jahresabschlussberichtes zu erhalten. Hierdurch wird zukünftig die Erstellung unterjähriger Berichte und auch des Jahresabschlusses erheblich erleichtert.

 

Hierfür wurde der Ertragsbereich in 4 Hauptgruppen gegliedert:

 

-       Benutzungsgebühren

-       Erträge aus der Vermarktung

-       Erträge aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“

-       Sonstige betriebliche Erträge

 

Der Aufwandbereich besteht zukünftig aus 5 Hauptgruppen:

 

-       Deponie- und Behandlungsgebühren

-       Unternehmerentgelte

-       Personal- und Verwaltungskosten

-       Aufwendungen aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“

-       Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Aufwandsseitig wurden für die einzelnen Entsorgungswege und die verschiedenen Abfallfraktionen Untergruppen gebildet, auf denen zukünftig alle für diese Abfallart anfallenden Kosten verbucht werden.

 

Dadurch besteht zukünftig mehr Transparenz in Bezug auf die einzelnen Entsorgungs- und Verwertungswege bzw. für die im Einzelnen damit einhergehenden Kosten.

 

Dies dient in erster Linie der Verbesserung der Gesamttransparenz des Wirtschaftsplans. Zudem erscheint die Umstellung aber auch im Hinblick auf die demografisch bedingten Veränderungen der Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen sowie die ab dem 01.01.2015 geltenden gesetzlichen Getrennthaltungsverpflichtungen des KrWG und damit ggf. einer in Zukunft erforderlich werdenden Modifikation des bestehenden Gebührenmodells sinnvoll und notwendig.

 

Durch die Umstrukturierung erscheinen verschiedene im Hauhaltsjahr 2015 neu gebildete Ansätze im Vorjahr mit 0 EUR. Dies rührt daher, dass für diese bislang keine eigenen Buchungsstelle bzw. kein eigener Ansatz im Plan verfügbar war. Auch kann es vorkommen, dass relativ hohe Ansätze in der Prognose zum Jahresende mit einem weitaus geringeren Betrag abschließen. Dies rührt daher, dass Teile dieses Ansatzes bereits auf neue oder andere Buchungsstellen aufgeteilt wurden.

 

Diese systemisch bedingten Abweichungen werden ausschließlich in diesem und im folgenden Wirtschaftsplan 2015 auftreten. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr sind die Planansätze des laufenden Jahres mit den Ansätzen des laufenden und der Vorjahre wieder unmittelbar vergleichbar. Eine Abweichung in der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich hieraus nicht.

 

Die Systemumstellung wurde im Vorfeld mit der für den Landkreis zuständigen Kommunalaufsicht bei der ADD abgestimmt. Die ADD begrüßt die zukünftig höhere Transparenz des Plans und hat der vorliegenden Umstellung zugestimmt.

 

Der von uns beauftragte Wirtschaftsprüfer sieht in der Umstellung eine erheblich Verbesserung, die insgesamt zur Vereinfachung der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses führen kann.

 

Die detaillierte Erläuterung einzelner Positionen erfolgt in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2015 durch den Kreistag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt den beigefügten Wirtschaftsplan 2015 fest.