Betreff
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
Erlass einer Änderungssatzung
Vorlage
0513/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abfallsatzung des Landkreises Kaiserslautern soll zum 01.01.2015 neu erlassen werden. Dies zieht Änderungen an der bestehenden (Abfallgebührensatzung) nach sich.

 

Diese werden nachfolgend wie folgt dargestellt

 

-       Alle Bestimmungen der Abfallgebührensatzung werden an die neuen §§ angepasst.

 

-       Die Gebühr für die Verwendung der zum einmaligen Gebrauch bestimmten Restabfallsäcke wird von 4,00 EUR auf 2,80 EUR gesenkt.

 

-       Für die Größe der Biotonnen wurden Regelungen getroffen. Die Behältergröße wurde an die Größe der Restabfallbehälter gekoppelt.

 

-       Gebühren für die Verwendung von Restabfallsäcken als Ersatz für feste Restabfallbehältnisse, z.B. für die ersatzweise Nutzung bei fehlender Anfahrmöglichkeit von angeschlossenen Grundstücken, konnten bisher mangels Rechtsgrundlage nicht festgesetzt werden (Regelungslücke).

 

-       Aus redaktionellen und auch veranlagungstechnischen Gründen, wurden für alle Gebührenarten (außer der einmaliger Abfuhr) Jahresgebühren eingesetzt.

 

-       Die bisherige Regelung, dass Haushalte ab 7-14 Personen eine 240l-Restabfalltonne zu ermäßigten Gebühren erhalten, wurde gestrichen. Diese Regelung begünstigt Haushalte gegenüber anderen im Verbund zusammen geschlossenen Haushalten, mit gleichen veranlagten Abfallbehältervolumen.

 

Dies stellt eine nicht hinzunehmende Gebührenungerechtigkeit dar, die zum einen gegen das Äquivalenzprinzip des KAG, zum anderen aber auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 I GG verstößt.

 

Zukünftig erfolgte eine Veranlagung wie bei allen übrigen Haushalten entsprechend der tatsächlich gemeldeten Personen zu gleichen Gebühren.

 

-       Für die zweiwöchentliche Abholung von Großabfallbehältern (Umleerbehälter) wurde ein eigener Gebührentatbestand festgelegt, da dieser insbesondere im gewerblichen Bereich zur ordnungsgemäßen Veranlagung dringend geboten war.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die beigefügte Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2015.