Sachverhalt:
Dem Landkreis Kaiserslautern wurden im Laufe des Haushaltsjahres 2014
noch folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck
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Betrag
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VR-Bank Westpfalz, Landstuhl |
Spende für den Bereich Jugend und Soziales/ Schutzhilfe |
300,00 € |
VR-Bank Westpfalz, Landstuhl |
Spende für den ehrenamtlichen Besuchsdienst des Landkreises Kaiserslautern |
200,00 € |
Förderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V. |
Spende für die Kreisvolkshochschule |
518,97 € |
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SUMME |
1.018,97 € |
Die Spendenangebote wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) Trier am 04.11.2014 angezeigt. Bedenken gegen die Annahme wurden von dort
bisher nicht geäußert.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten
Zuwendungsangebote in Höhe von insgesamt 1.018,97 € anzunehmen, vorausgesetzt,
es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.