Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
0521/2014
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden im Laufe des Haushaltsjahres 2014 noch folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

VR-Bank Westpfalz, Landstuhl

Spende für den Bereich Jugend und Soziales/ Schutzhilfe

300,00 €

VR-Bank Westpfalz, Landstuhl

Spende für den ehrenamtlichen Besuchsdienst des Landkreises Kaiserslautern

200,00 €

Förderkreis der KVHS Kaiserslautern e.V.

Spende für die Kreisvolkshochschule

518,97 €

 

SUMME

1.018,97 €

 

Die Spendenangebote wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier am 04.11.2014 angezeigt. Bedenken gegen die Annahme wurden von dort bisher nicht geäußert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote in Höhe von insgesamt 1.018,97 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.