Betreff
Kath. Kirchenstiftung St. Antonius, Queidersbach: Bedarfsgerechter Ausbau der kath. Kindertagesstätte in Queidersbach
Vorlage
0544/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Die Betriebserlaubnis für die Kath. Kindertagesstätte Queidersbach sah eine Aufnahme von höchstens 100 Kindern in 4 geöffneten Gruppen vor (jeweils 25 Plätze, davon jeweils 5 – 6 Plätze für Zweijährige = insgesamt 24 Zweijährige). Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 30 Plätze als Ganztagsplätze genehmigt.

 

In der Kindertagesstätte soll zukünftig Essen für rd. 80 Kinder zubereitet werden. 50 Kinder sollen in Queidersbach verpflegt werden, 30 Essen werden an die Kath. Kindertagesstätte Bann geliefert. Der vorhandene Essensraum und die Küche sind für diesen Bedarf weit unterdimensioniert. Daher sollen der Essensraum und die Küche im Untergeschoss des Gebäudes untergebracht und deshalb Teilbereiche des dort bisher von der Kath. Pfarrgemeinde genutzten Bereiches dem Kindergarten zugeordnet werden.

 

Die vorhandene Küche muss dem Bedarf und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgebaut und angepasst werden, außerdem ist ein erhöhter Bedarf an Plätzen für Kleinkinder zu decken. Die freiwerdenden Räume im Obergeschoss (ehemalige Küche und Essensraum) sollen als Gruppenraum für die Kleinkinder mit direkt angeschlossenem Wickelbereich und Förder- und Ruheraum umgenutzt werden.

 

Unter Einbeziehung der Kosten für erteilte Brandschutzauflagen beläuft sich die Maßnahme auf insgesamt 280.000,00 €, die zuwendungsfähigen Kosten wurden auf 225.250,00 € festgestellt.

 

Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).


 

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten rd.
(nach den alten Kreisrichtlinien):

225.250,00 €

Landes-/Bundeszuwendung

Fiskalpakt

10 U3-Kinder x 4.000,00 €:

 

0,00 €

40.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

185.250,00 €

Davon Trägeranteil (40 %):

74.100,00 €

Kommunalanteil (60 %):

111.150,00 €

Anteil der Ortsgemeinde Queidersbach:

37.757,00 €

Vorgesehener Kreiszuschuss:

79.393,00 €

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kath. Kirchenstiftung St. Antonius, Queidersbach, wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kath. Kindertagesstätte Queidersbach ein Kreiszuschuss in Höhe von 79.393,00 € bewilligt.