Sachverhalt:
Die Betriebserlaubnis für die Kath. Kindertagesstätte Queidersbach sah
eine Aufnahme von höchstens 100 Kindern in 4 geöffneten Gruppen vor (jeweils 25
Plätze, davon jeweils 5 – 6 Plätze für Zweijährige = insgesamt 24 Zweijährige).
Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 30 Plätze als Ganztagsplätze
genehmigt.
In der Kindertagesstätte soll zukünftig Essen für rd. 80 Kinder
zubereitet werden. 50 Kinder sollen in Queidersbach verpflegt werden, 30 Essen
werden an die Kath. Kindertagesstätte Bann geliefert. Der vorhandene Essensraum
und die Küche sind für diesen Bedarf weit unterdimensioniert. Daher sollen der
Essensraum und die Küche im Untergeschoss des Gebäudes untergebracht und
deshalb Teilbereiche des dort bisher von der Kath. Pfarrgemeinde genutzten
Bereiches dem Kindergarten zugeordnet werden.
Die vorhandene Küche muss dem Bedarf und den gesetzlichen Vorgaben
entsprechend umgebaut und angepasst werden, außerdem ist ein erhöhter Bedarf an
Plätzen für Kleinkinder zu decken. Die freiwerdenden Räume im Obergeschoss
(ehemalige Küche und Essensraum) sollen als Gruppenraum für die Kleinkinder mit
direkt angeschlossenem Wickelbereich und Förder- und Ruheraum umgenutzt werden.
Unter Einbeziehung der Kosten für erteilte Brandschutzauflagen beläuft
sich die Maßnahme auf insgesamt 280.000,00 €, die zuwendungsfähigen Kosten
wurden auf 225.250,00 € festgestellt.
Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG
hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die
Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch Nr. 1.2.1 der VV des
Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12.
Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
Kosten rd. |
225.250,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung Fiskalpakt 10 U3-Kinder x
4.000,00 €: |
0,00 € 40.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
185.250,00 € |
Davon Trägeranteil
(40 %): |
74.100,00 € |
Kommunalanteil (60 %): |
111.150,00 € |
Anteil der Ortsgemeinde Queidersbach: |
37.757,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss: |
79.393,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Kath. Kirchenstiftung St. Antonius,
Queidersbach, wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kath. Kindertagesstätte
Queidersbach ein Kreiszuschuss in Höhe von 79.393,00 € bewilligt.