Betreff
Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Einrichtung einer neuen Gruppe sowie bedarfsgerechter Ausbau der kommunalen Kindertagesstätte Vogelbach
Vorlage
0546/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige Betriebserlaubnis für die kommunale Kindertagesstätte in Vogelbach gilt für die Aufnahme von höchstens 50 Kindern in 2 geöffneten Gruppen (jeweils 25 Plätze, davon jeweils 5 - 6 Plätze für Zweijährige). Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 14 Plätze als Ganztagsplätze genehmigt, Kinder unter 2 Jahren dürfen nicht betreut werden.

 

Im Kindertagesstättenbedarfsplan wurde deshalb - auch im Hinblick auf die sehr stark belegte Kindertagesstätte in Bruchmühlbach (Eichenhübel) - die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe mit kleiner Altersmischung (15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) vorgesehen. Hierdurch werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze (auch zusätzliche Ganztagsplätze) für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren bedarfsentsprechend vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten rd.
(nach den alten Kreisrichtlinien):

415.301,00 €

Landes-/Bundeszuwendung

Fiskalpakt

7 U3-Kinder x 4.000,00 € u. 1 neue Gruppe 55.000,00 €:

 

83.000,00 €

83.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

249.301,00 €

Davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (50%):

124.650,50 €

Vorgesehener Kreiszuschuss (50%):

124.650,50 €

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird zur Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in Vogelbach eine Kreiszuwendung in Höhe von 124.650,50 € bewilligt.