Sachverhalt:
Die derzeitige Betriebserlaubnis für die kommunale Kindertagesstätte in Vogelbach gilt für die Aufnahme von höchstens 50 Kindern in 2 geöffneten Gruppen (jeweils 25 Plätze, davon jeweils 5 - 6 Plätze für Zweijährige). Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 14 Plätze als Ganztagsplätze genehmigt, Kinder unter 2 Jahren dürfen nicht betreut werden.
Im Kindertagesstättenbedarfsplan
wurde deshalb - auch im Hinblick auf die sehr stark belegte Kindertagesstätte
in Bruchmühlbach (Eichenhübel) - die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe mit
kleiner Altersmischung (15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder
unter 3 Jahren) vorgesehen. Hierdurch
werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch
nachzukommen, Betreuungsplätze (auch zusätzliche Ganztagsplätze) für Kinder
unter 3 bzw. unter 2 Jahren bedarfsentsprechend vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2
KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für
die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch Nr. 1.2.1 der VV des
Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12.
Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige Kosten rd. |
415.301,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung Fiskalpakt 7 U3-Kinder x 4.000,00 € u. 1 neue Gruppe 55.000,00 €: |
83.000,00 € 83.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
249.301,00 € |
Davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (50%): |
124.650,50 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss
(50%): |
124.650,50 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird zur Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in Vogelbach eine Kreiszuwendung in Höhe von 124.650,50 € bewilligt.