Einrichtung einer neuen Gruppe sowie bedarfsgerechter Ausbau der Prot. Kindertagesstätte Otterberg (hier: Nachfinanzierung)
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat der Prot. Kirchengemeinde Otterberg in
seiner Sitzung am 12.11.2010 eine vorläufige Kreiszuwendung über 199.179,00 €
zur Einrichtung einer neuen Gruppe sowie für den bedarfsgerechten Ausbau der
Prot. Kindertagesstätte Otterberg bewilligt. Der ursprünglichen Planung lagen
geschätzte zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 560.000,00 € zugrunde.
Der Träger hat mittlerweile den Schlussverwendungsnachweis mit
Gesamtosten von rd. 685.147,00 € vorgelegt. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden
auf rd. 661.558,00 €
festgestellt, wobei die durch den Träger in der Vergangenheit unterlassenen
Sanierungsmaßnahmen am Flachdach und der Fassade herausgerechnet wurden.
Die Mehrkosten bei dieser Baumaßnahme (rd. 100.000,00 €) resultieren
größtenteils aus notwendigen, nachträglich bzw. ergänzend durchgeführten,
teilweise auch energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B.
a)
zusätzliche
Dämmung der Spielhäuschen sowie des gesamten Flachdachbereichs,
b)
Ersatz
der alten Holzfenster durch neue Kunststofffenster mit besseren
Wärmedämmeigenschaften,
c)
Erneuerung
der Thermostatventile gegen voreinstellbare Ventile mit hydraulischem Abgleich,
d)
notwendig
gewordene Installation einer ständigen Außenwandbelüftung mit Wärmetauscher, da
die Innenbeplankung mit OSB-Platten erfolgte (Maßnahme musste von einem
Fachingenieur geplant werden),
e)
Verlängerung
des Abwasserkanals. Der Kanal lag zu tief und musste bis zum vorderen Schacht
verlängert werden. Hierbei war es unumgänglich, den gesamten Grabenaushub (Lehmboden)
für den Abwasserkanal abzufahren und komplett auszutauchen,
f)
Verbesserung
der Entwässerung des
Spielplatzbereiches. Auch hier musste der Erdaushub (Lehmboden) im
Drainagebereich abgefahren und komplett ausgetauscht werden,
g)
mit den
vorgenannten höheren Baukosten waren auch höhere Baunebenkosten verbunden,
beispielsweise Architektleistungen.
Auf Grund der höheren zuwendungsfähigen Baukosten erhöht sich die
endgültige Kreiszuwendung von 199.179,00 € um 47.152,00 € auf nunmehr
246.331,00 €.
Demnach
gestaltet sich die endgültige Finanzierung für den bedarfsgerechten Ausbau wie
folgt:
Zuwendungsfähige
tatsächliche Kosten: |
661.558,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: a) neue
Kindergartengruppe: b) 19 U3-Plätze x
4.000,00 €: |
76.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
530.558,00 € |
davon Trägeranteil
(35%): |
185.695,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
344.863,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Stadt Otterberg: |
98.532,00 € |
Endgültige Kreiszuwendung: |
246.331,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Prot. Kirchengemeinde Otterberg wird zur
Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe und zum bedarfsgerechten Ausbau der
Prot. Kindertagesstätte Otterberg eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von
246.331,00 € bewilligt, wovon
199.179,00 € bereits zur Auszahlung gekommen sind.