Betreff
Prot. Kirchengemeinde Otterberg:
Einrichtung einer neuen Gruppe sowie bedarfsgerechter Ausbau der Prot. Kindertagesstätte Otterberg (hier: Nachfinanzierung)
Vorlage
0547/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Prot. Kirchengemeinde Otterberg in seiner Sitzung am 12.11.2010 eine vorläufige Kreiszuwendung über 199.179,00 € zur Einrichtung einer neuen Gruppe sowie für den bedarfsgerechten Ausbau der Prot. Kindertagesstätte Otterberg bewilligt. Der ursprünglichen Planung lagen geschätzte zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 560.000,00 € zugrunde.

 

Der Träger hat mittlerweile den Schlussverwendungsnachweis mit Gesamtosten von rd. 685.147,00 € vorgelegt. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden auf rd. 661.558,00 € festgestellt, wobei die durch den Träger in der Vergangenheit unterlassenen Sanierungsmaßnahmen am Flachdach und der Fassade herausgerechnet wurden.

 

Die Mehrkosten bei dieser Baumaßnahme (rd. 100.000,00 €) resultieren größtenteils aus notwendigen, nachträglich bzw. ergänzend durchgeführten, teilweise auch energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B.

 

a)    zusätzliche Dämmung der Spielhäuschen sowie des gesamten Flachdachbereichs,

b)    Ersatz der alten Holzfenster durch neue Kunststofffenster mit besseren Wärmedämmeigenschaften,

c)    Erneuerung der Thermostatventile gegen voreinstellbare Ventile mit hydraulischem Abgleich,

d)    notwendig gewordene Installation einer ständigen Außenwandbelüftung mit Wärmetauscher, da die Innenbeplankung mit OSB-Platten erfolgte (Maßnahme musste von einem Fachingenieur geplant werden),

e)    Verlängerung des Abwasserkanals. Der Kanal lag zu tief und musste bis zum vorderen Schacht verlängert werden. Hierbei war es unumgänglich, den gesamten Grabenaushub (Lehmboden) für den Abwasserkanal abzufahren und komplett auszutauchen,

f)     Verbesserung der  Entwässerung des Spielplatzbereiches. Auch hier musste der Erdaushub (Lehmboden) im Drainagebereich abgefahren und komplett ausgetauscht werden,

g)    mit den vorgenannten höheren Baukosten waren auch höhere Baunebenkosten verbunden, beispielsweise Architektleistungen.

 

Auf Grund der höheren zuwendungsfähigen Baukosten erhöht sich die endgültige Kreiszuwendung von 199.179,00 € um 47.152,00 € auf nunmehr 246.331,00 €.

 

 

Demnach gestaltet sich die endgültige Finanzierung für den bedarfsgerechten Ausbau wie folgt:

 

Zuwendungsfähige tatsächliche Kosten:
(nach Kreisrichtlinien):

661.558,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

a) neue Kindergartengruppe:

b) 19 U3-Plätze x 4.000,00 €:


                     55.000,00 €

76.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

530.558,00 €

davon Trägeranteil (35%):

185.695,00 €

Restfinanzierungsanteil:

344.863,00 €

davon Gemeindeanteil der Stadt Otterberg:

 

98.532,00 €

Endgültige Kreiszuwendung:

246.331,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Prot. Kirchengemeinde Otterberg wird zur Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe und zum bedarfsgerechten Ausbau der Prot. Kindertagesstätte Otterberg eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 246.331,00 € bewilligt, wovon 199.179,00 € bereits zur Auszahlung gekommen sind.