a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015
b) Investitionsübersicht des Landkreises Kaiserslautern für die Jahre 2015 - 2018
Sachverhalt:
Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind veranschlagt:
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 135.899.268
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 147.731.542
€
der Jahresfehlbetrag auf 11.832.274 €
2.
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 133.970.498
€
die ordentlichen Auszahlungen auf 141.042.676
€
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf - 7.072.178 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 2.372.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 5.781.533 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf.. - 3.409.033 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 12.479.474 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 1.998.263 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 10.481.211
€
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 148.822.472
€
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 148.822.472
€
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr auf 0
€.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 12.479.474
€ setzen sich zusammen aus
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten 3.448.684
€
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Liquiditätskrediten 9.030.790
€
Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird auf 3.448.684 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 1.415.958 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 230.000.000 € festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan der Abfallentsorgungseinrichtung 2015 wurde bereits
in der Sitzung des Kreistages am 01.12.2014 beschlossen.
Dem Haushaltsordner ist ein Eckdatenpapier beigefügt, in dem die wesentlichen Finanzdaten 2015 und Änderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2014 dargestellt sind. Das Eckdatenpapier und insbesondere der Vorbericht (Teil C - 2015) zum Haushaltsplan stellen darüber hinaus auch Entwicklungen maßgeblicher Ertrags- und Aufwandspositionen (wie Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, soziale Sicherung, freiwillige Leistungen etc.) des Kreishaushaltes dar.
Hier ist insbesondere auch zu erkennen, dass die maßgeblichen Ertragspositionen bei den allgemeinen Deckungsmitteln (Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen) mit dem jahrelangen Anstieg des Defizits im Sozial- und Jugendbereich nicht Schritt halten konnten.
Dass die aufgelaufenen Fehlbeträge, die sich auch in dem Bestand der Liquiditätskredite von ca. 176,04 Mio. € zum 31.12.2013 widerspiegeln, nicht noch höher ausgefallen sind, ist hauptsächlich dem ständig angestiegenen Kreisumlageaufkommen zu verdanken.
Im Zeitraum 2000 - 2015 erfuhr die Kreisumlage eine Steigerung von 22,59 Mio. € um 18,02 Mio. € auf 40,62 Mio. €. Dieser Anstieg ist neben den stark angestiegenen Umlagegrundlagen auch auf eine stetige Erhöhung des Kreisumlagesatzes zurückzuführen. Betrug der Kreisumlagesatz im Jahr 2000 noch 35 %, ist er im Haushaltsplan 2015 mit 41,80 % berücksichtigt.
Diese Entwicklung hat jedoch in allen Landkreisen stattgefunden, was dazu führte, dass der landesdurchschnittliche Kreisumlagesatz von 34,62 % in 2000 auf 43,32 % in 2014 angestiegen ist.
Die Kreisumlage wurde für die Haushaltsplanung 2015 entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 01.12.2014 mit einem Umlagesatz von 41,80 % berechnet. Wie in der Beschlussvorlage bereits ausführlich erläutert, sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Landkreis Kaiserslautern im Rahmen der KEF-Vereinbarung verpflichtet hat, den Umlagesatz auf 42,25 % anzuheben. Darüber hinaus hat die ADD Trier bereits im Haushaltsschreiben zum Haushaltsplan 2014 die Erwartung geäußert, dass "die Organe des Landkreises ihrer Verantwortung gerecht werden und der Einsicht in die Notwendigkeit folgend, für das Haushaltsjahr 2015 mindestens die Anhebung der Kreisumlage auf den rheinland-pfälzischen Durchschnitt ... beschließen werden".
Der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern ist dieser Erwartung nicht nachgekommen.
Bezüglich der Investitionsplanung wird auf die Investitionsübersicht im Anlagenteil des Haushaltsplans (Farbe rosa) verwiesen. Hier sind die einzelnen Investitionsmaßnahmen mit den geplanten Aus- und Einzahlungen für die Jahre 2015 - 2018 aufgeführt. Insbesondere die Excel-Tabelle nach dem rosafarbenen Anlagenteil zeigt die Investitionsmaßnahmen in komprimierter Form. Die Investitionsplanung erfolgte wieder mit der Vorgabe, dass grundsätzlich keine Auszahlungsermächtigungen von 2014 nach 2015 übertragen werden (Ausnahme: Maßnahme 51101 / Energetische Sanierung Kreishaus mit denkmalschutzgerechtem Fassadenneubau bei Produkt 1141 / Grundstücks- und Gebäudemanagement; hier erfolgt ein Übertrag von in Vorjahren bereits eingestellten, aber nicht verbrauchten Mittel in Höhe von ca. 4 Mio. €).
Alle Investitionsmaßnahmen wurden von den Fachabteilungen überprüft und die in 2014 nicht verbrauchten, aber in 2015 noch benötigten Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2015 erneut eingestellt. Es handelt sich hier um Auszahlungen in Höhe von ca. 1,0 Mio. €.
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Kreistag beschließt aufgrund der §§ 17, 25 und 57 Landkreisordnung für
Rheinland-Pfalz (LKO RLP) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) und den §§ 95 ff.
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RLP) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181), die
Haushaltssatzung 2015 und den Haushaltsplan mit den beigefügten Anlagen in der
Fassung des vorliegenden Entwurfs.
b)
Der
Kreistag beschließt aufgrund § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
vom 18.05.2006 (GVBl. S. 203), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.04.2010
(GVBl. S. 64), die vorliegende Investitionsübersicht für die Jahre 2015 - 2018.