Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
0554/2015
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

Im Haushaltsplan 2015 sind folgende Spenden-/Sponsoringgelder der Kreissparkasse Kaiserslautern vorgesehen:

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462300

20.000 €

1

5750 / Tourismusförderung

462300

3.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462300

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462300

20.000 €

11

3117 / Schuldnerberatung

462301

110.000 €

 

 

SUMME

313.000 €

 

Weiterhin liegt noch ein Spendenangebot des Unterhaltungs- und Theatervereins "Blau-Weiß" e.V. Heimkirchen in Höhe von 1.000 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für die Unterstützung von bedürftigen Familien im Landkreis Kaiserslautern.

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 313.000 € und das vorliegende sonstige Spendenangebot in Höhe von 1.000 € wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier angezeigt.

 

Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von insgesamt 314.000 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen.