Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
Nach § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.
Die Haushaltsplanung 2015 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2014 nach 2015 weitgehend verzichtet wird. Ausgenommen hiervon ist die Maßnahme „Energetische Sanierung und Fassadenerneuerung Kreishaus“. Der Mittelübertrag beläuft sich hier allein auf 3.893.654,46 €. Von den im Haushaltsplan 2015 im Bereich der Investitionstätigkeit eingestellten Auszahlungen in Höhe von 5.781.533 € waren 965.108 € bereits im Vorjahr veranschlagt. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2014 nicht mehr in der vorgesehenen Höhe erfolgt ist, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags, da die haushaltsrechtliche Ermächtigung aus dem Ansatz 2014 zur Ausgabenleistung nicht ausgeschöpft werden konnte (siehe Ziff. I).
Da gegenwärtig nicht absehbar ist, bis wann die Genehmigung des Haushaltsplans 2015 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vorliegt, werden auch vorhandene Ermächtigungen aus Vorjahren übertragen, für die eine Übertragung (wegen Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2015) nicht vorgesehen war. Somit ist sichergestellt, dass trotz noch nicht vorliegender Haushaltsverfügung für 2015, Maßnahmen die bereits in Vorjahren eingestellt und genehmigt waren begonnen bzw. fortgesetzt werden können (siehe Ziff. II).
In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-36) aufgeführt.
I. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im
Haushalt 2015 keine erneute Ansatzbildung erfolgte:
Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, insbesondere für die Neuanschaffung eines Netzwerkspeichers, 17.557,00 € übertragen (lfd. Nr. 1). Für die Übernahme eines Geschäftsanteils an der „Neue Energie Kaiserslautern GmbH“ erfolgt der Übertrag in Höhe von 50.000,00 € (lfd. Nr. 2).
Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 583.500,00 € (lfd. Nr. 3-8, 25 und 28) vorgesehen. Bei den Maßnahmen K66/Ausbau zwischen Mittelbrunn und L465, K59/OD Krickenbach und K68/freie Strecke zwischen Langwieden und L465 stehen die Abschlussrechnungen noch aus. Ebenso bei der Maßnahme K9/Erneuerung der Mühlgrabenbrücke in Steinwenden, bei der auch noch Restarbeiten auszuführen sind. Der in 2014 zwecks Anschubfinanzierung der K31 Morbach bis Kreisgrenze gebildete Ansatz wird ebenfalls übertragen. Bei der K21/Eulenbis ist ein Übertrag nicht mehr möglich. Nach § 17 Abs. 2 bleiben die Ermächtigungen bei Baumaßnahmen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres bestehen, in dem der Bau in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Da die K21 bereits am 21.12.2012 freigegeben wurde, ist die 2 Jahresfrist verstrichen. Der noch benötigte Auszahlungsbedarf von ca. 200.000 € für die Schlussrechnung wird über vorhandene Mittel innerhalb des Teilhaushaltes 2 bei Maßnahme 20804/Abwicklung Altmaßnahmen (lfd. Nr. 25) und Maßnahme 21103/Straßenbegleitende Radwege an Kreisstraßen (lfd. Nr. 28) abgedeckt.
Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt eine Übertragung in Höhe von insgesamt 3.893.654,46 €.
Es handelt sich hier zum Einen um nicht
verbrauchte Mittel aus der energetischen Sanierung des Kreishauses in Höhe von 398.560,33
€. Bei der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes handelt es sich um
eine auf mehrere Jahre (2011 im Rahmen des Konjunkturprogramms beginnend) angelegte
Baumaßnahme. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 wurden zusätzlich für die energetische
Fassadenerneuerung am Kreishaus Ansätze von insgesamt 3.500.000 € gebildet.
Diese Auszahlungsermächtigung steht noch fast komplett zur Verfügung und wird
ebenfalls übertragen (lfd. Nr. 9).
Im Teihaushalt
5 - Umwelt - werden 10.000 € für
Grunderwerb an der Lauter übertragen (lfd. Nr. 10).
Im Teilhaushalt
7 - Schulen - beträgt der beabsichtigte Mittelübertrag 31.368,92 €. Dieser Übertrag betrifft in Höhe von 17.000 € die
Sonderumlage IGS Otterberg (lfd. Nr. 11). Weiterhin ist die noch vorhandene
Ermächtigung in Höhe von 14.368,92 € zwecks Investitionszuwendung des Landkreises
Kaiserslautern für die Wilenstein Grundschule in Trippstadt (Umgestaltung zur
Ganztagsschule) zu übertragen (lfd. Nr. 12).
Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag
von insgesamt 176.746,93 € (lfd. Nr.
13-15) vorgesehen.
135.000 € betreffen die Neuanschaffung eines
GW-Mess, 6.746,93 € werden noch für die neue Antennenanlage für die
IuK-Zentrale benötigt. Für bereits getätigte Bestellungen von Betriebs- und
Geschäftsausstattung werden von dem noch vorhandenen Ansatz von 82.127,44 €
insgesamt 35.000 € benötigt und übertragen. Hiervon sind noch 8.019,24 € zur
Deckung von Kosten für die o.a. Antennenanlage vorgesehen.
Im Teilhaushalt 9 -
Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft - ist für die
Desinfektionsanlage die noch vorhandene Ermächtigung in Höhe von 17.945,18 € zu übertragen (lfd. Nr. 16).
Die weiteren Übertragungen (lfd. Nr. 17-22) betreffen
Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an
Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 -
Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt 303.623,00 €.
In der Regel erfolgte bei diesen Maßnahmen der Mittelabruf durch die
Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2014
vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und
Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2015 offenkundig
darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2015 neue Ansätze gemeldet und von
der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass
ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf für 2014
nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2015 gebildet wurde, ist ein
Übertrag der nicht verbrauchten Mittel erforderlich, um die Gesamtfinanzierung
der Investitionszuwendungen sicherzustellen.
Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 5.084.395,49 €. Ohne die außergewöhnlich hohe Übertragung im Bereich
der Investitionsmaßnahme am Kreishaus (3.893.654,46 €) würde sich der Übertrag
auf 1.190.741,03 € belaufen.
II. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im
Haushalt 2015 eine erneute Ansatzbildung erfolgte:
Hier handelt es sich um ein Übertragungsvolumen von weiteren 1.104.000 €. Die Einzelmaßnahmen können
der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um die lfd. Nr. 14, 23,
24, 26, 27 und 29-36.
Sobald der Haushalt 2015 von der ADD Trier genehmigt ist, werden diese
übertragenen Ermächtigungen (soweit noch nicht im Haushaltsvollzug verbraucht) im
Haushalts- und Kassenprogramm gesperrt und nicht in Anspruch genommen. Die
Abwicklung der Maßnahmen erfolgt dann über die gebildeten Neuansätze in 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.188.395,49 € aus dem
Haushaltsjahr 2014 nach 2015 wird zugestimmt.