hier: Vereinbarung über die Regelung des Investitionskostenzuschusses
Sachverhalt:
Um die Grünschnittentsorgung
im Landkreis effizienter, wirtschaftlicher und letztendlich auch
bürgerfreundlicher zu gestalten, hat der Kreistag in seiner Sitzung vom
13.12.2010 einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Grünabfallsammelstellen des
Landkreises zukünftig nach einheitlichen Standards und einheitlichen Kriterien (Errichten
von Einfriedungen, Befestigen des Untergrunds, Einführen fester Öffnungszeiten,
Aufsichtspersonal, stichprobenartige Ausweiskontrollen) zu betreiben.
Hierzu hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
„Die Sammelplätze, die sich in einem schlechten Zustand befinden, die aber aufgrund ihrer guten Zugänglichkeit und Lage intensiv frequentiert und daher auch häufig illegal von Nicht-Landkreisbürgern oder Gewerbetreibenden benutzt werden, sollen sukzessive (nach noch festzulegenden Prioritäten) hergerichtet, d.h. befestigt, eingezäunt und mit Aufsichtspersonal ausgestattet werden. Die Investitionskosten werden von der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises auf Antrag übernommen. Pro Platz wird mit Investitionskosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro gerechnet… Falls die Gemeinde eine aufwändigere Befestigung wünscht, als für den geordneten Betriebsablauf notwendig erscheint, so kann sie dies auf eigene Rechnung und in Abstimmung mit der Verwaltung tun.“
Grund für die
damalige Entscheidung war der Umstand, dass die illegalen Ablagerungen an
Grünschnitt, insbesondere durch Gewerbetreibende und Personen aus anderen
Landkreisen, in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen haben. Auch zeigte
sich vermehrt ein Trend dahingehend, dass die Grünabfallsammelstellen als
illegale Müllabladeplätze miss-braucht wurden. Die Entsorgung dieser
Abfallmengen hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Mehrkosten für den
Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft und somit auch für die Bürger des Landkreises
geführt.
Um diesen
Entwicklungen wirksam entgegen zu wirken, haben sich bereits einige Gemeinden
dazu entschlossen, ihre Grünabfallsammelstellen zukünftig nach den vom
Landkreis vorge-schlagenen Kriterien zu betreiben. Die erzielten Erfolge sind beachtlich. Insbesondere hat dort, wo
die Plätze mittlerweile einer Überwachung unterliegen, nicht nur das
angelieferte Grünschnittaufkommen erheblich nachgelassen, auch die illegalen
Ablagerungen konnten dadurch erheblich eingedämmt werden.
Die Abfallentsorgungseinrichtung versprach sich von den vorgeschlagenen Maßnahmen eine bessere Kontrolle der Anlieferer, verbunden mit einer Abnahme der illegalen Ablagerungen sowie eine Steigerung der Qualität des Materials bei gleichzeitiger Mengenreduzierung und wirtschaftlicherer Nutzung der Plätze. Im Idealfall führt dies zu einer Kostenersparnis, die zumindest die getätigten Investitionen ausgleichen sollte. Die Erfahrung mit den Sammel-stellen, die bereits nach diesem Modell betrieben werden hat gezeigt, dass diese Erwartungen erfüllt werden.
Diese o.g. negativen
Begleitumstände treten, aufgrund der ungünstigen Lage und der damit verbundenen
nicht vorhandenen Einsehbarkeit gerade an den derzeitigen Standorten der
Sammelstellen in den Gemeinden Linden und in Queidersbach verstärkt auf. Mittlerweile
hat sich auch herausgestellt, dass die Örtlichkeiten auch aus anderen Gründen
für den Betrieb von Sammelstellen ungeeignet sind. So ist z.B. das Ausfahren
aus der Sammelstelle in Linden,
aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit nach hinten, insbesondere für
Räumfahrzeuge gefährlich.
Die Ortsgemeinden
Linden und Queidersbach haben sich dazu entschieden, auf dem Gelände der
ehemaligen Kläranlage Queidersbach zukünftig eine gemeinsame
Grünabfallsammelstelle nach den vom Kreis vorgegebenen Kriterien zu betreiben.
Diese soll darüber hinaus auch den Bürgern der Ortsgemeinde Krickenbach zur
Verfügung stehen, die früher überwiegend die Sammelstelle in Linden mitbenutzt
haben.
Aus
Wirtschaftlichkeitsgründen ist die Initiative der Ortsgemeinden Linden und
Queidersbach sehr zu begrüßen, zukünftig eine gemeinsame Sammelstelle für
Grünabfälle einzurichten, da die Kosten für das Schieben, Räumen und Abfahren,
wie auch die Personalkosten sich zukünftig nur noch auf eine Anlage beziehen
und hierdurch Einsparungen zu erwarten sind.
Darüber hinaus hat
auch der Landesrechnungshof im Prüfungsvermerk # 68 seiner Stellungnahme zur
Prüfung des Landkreises Kaiserslautern darauf hingewiesen, dass zur kostengünstigeren
Entsorgung von Grünabfällen die Zusammenlegung von mehreren Sammelstellen
erwogen werden sollte.
Die Kosten für den
Umbau belaufen sich nach einer von der Verbandsgemeindeverwaltung
Kaiserslautern-Süd aufgestellten Kostenschätzung auf ca. 39.984,- EUR (brutto). Für diesen Betrag hat die Verbandsgemeinde
Kaiserslautern-Süd Namens der beiden Ortsgemeinden Linden und Queidersbach
einen Antrag auf Zuwendung gestellt. Die Kosten bewegen sich im Rahmen der
Erfahrungswerte für die Einrichtung vergleichbarer Sammelstellen und sind daher
als angemessen zu betrachten.
Die Finanzierung
dieser Investitionsförderungsmaßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der
Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises. Entsprechende Finanzierungsmittel
sind im Vermögensplan 2015 veranschlagt und stehen zur Verfügung.
Im Auftrag
Michael Mersinger
Fachbereichsleiter
Entscheidungsvorschlag:
Die nach der Beschlusslage des Kreistages von
2010 erforderlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung der Baumaßnahmen sind
erfüllt. Die Abfallwirtschaftseinrichtung schlägt daher vor, dem Antrag der Gemeinden
Linden und Queidersbach in der vorgelegten Form zuzustimmen und einen
Baukostenzuschuss in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Baukosten, höchstens
jedoch bis zu dem in der vorgelegten Kostenschätzung angegebenen Betrag (39.984,- EUR brutto) zu gewähren.
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Umsetzung dieser Maßnahme soll
kurzfristig erfolgen, sodass der reguläre Betrieb noch vor Beginn der
eigentlichen Vegetationsperiode und somit außerhalb der jährlichen
Hauptbetriebszeiten sicher gestellt werden kann. Auch um während der
Umsetzungsphase etwaige illegale Fehlwürfe in Natur- und Landschaft zu
vermeiden.
Darüber hinaus erscheint es unbedingt
notwendig die Maßnahme auch außerhalb der Vogel-Brutzeit durchzuführen, da
sowohl der Rückbau der alten Grünabfallsammelstellen, als auch die Neuanlage
der Sammelstelle mit Eingriffen in kleinere Baum- und Heckenbestände
einhergehen könnte.
Ein Zuwarten bis zur Entscheidung durch das
zuständige Gremium ist in diesem Falle nicht möglich. Die kurzfristige
Umsetzung im Wege der Eilentscheidung ist daher geboten.