Betreff
Errichtung einer gemeinsamen Grünabfallsammelstelle für die Ortsgemeinden Linden, Krickenbach und Queidersbach;
hier: Vereinbarung über die Regelung des Investitionskostenzuschusses
Vorlage
0576/2015
Aktenzeichen
5.4-MM-53790
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Um die Grünschnittentsorgung im Landkreis effizienter, wirtschaftlicher und letztendlich auch bürgerfreundlicher zu gestalten, hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 13.12.2010 einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Grünabfallsammelstellen des Landkreises zukünftig nach einheitlichen Standards und einheitlichen Kriterien (Errichten von Einfriedungen, Befestigen des Untergrunds, Einführen fester Öffnungszeiten, Aufsichtspersonal, stichprobenartige Ausweiskontrollen) zu betreiben.

 

Hierzu hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Sammelplätze, die sich in einem schlechten Zustand befinden, die aber aufgrund ihrer guten Zugänglichkeit und Lage intensiv frequentiert und daher auch häufig illegal von Nicht-Landkreisbürgern oder Gewerbetreibenden benutzt werden, sollen sukzessive (nach noch festzulegenden Prioritäten) hergerichtet, d.h. befestigt, eingezäunt und mit Aufsichtspersonal ausgestattet werden. Die Investitionskosten werden von der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises auf Antrag übernommen. Pro Platz wird mit Investitionskosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro gerechnet… Falls die Gemeinde eine aufwändigere Befestigung wünscht, als für den geordneten Betriebsablauf notwendig erscheint, so kann sie dies auf eigene Rechnung und in Abstimmung mit der Verwaltung tun.“

 

Grund für die damalige Entscheidung war der Umstand, dass die illegalen Ablagerungen an Grünschnitt, insbesondere durch Gewerbetreibende und Personen aus anderen Landkreisen, in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen haben. Auch zeigte sich vermehrt ein Trend dahingehend, dass die Grünabfallsammelstellen als illegale Müllabladeplätze miss-braucht wurden. Die Entsorgung dieser Abfallmengen hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Mehrkosten für den Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft und somit auch für die Bürger des Landkreises geführt.

 

Um diesen Entwicklungen wirksam entgegen zu wirken, haben sich bereits einige Gemeinden dazu entschlossen, ihre Grünabfallsammelstellen zukünftig nach den vom Landkreis vorge-schlagenen Kriterien zu betreiben. Die erzielten Erfolge  sind beachtlich. Insbesondere hat dort, wo die Plätze mittlerweile einer Überwachung unterliegen, nicht nur das angelieferte Grünschnittaufkommen erheblich nachgelassen, auch die illegalen Ablagerungen konnten dadurch erheblich eingedämmt werden.

 

Die Abfallentsorgungseinrichtung versprach sich von den vorgeschlagenen Maßnahmen eine bessere Kontrolle der Anlieferer, verbunden mit einer Abnahme der illegalen Ablagerungen sowie eine Steigerung der Qualität des Materials bei gleichzeitiger Mengenreduzierung und wirtschaftlicherer Nutzung der Plätze. Im Idealfall führt dies zu einer Kostenersparnis, die zumindest die getätigten Investitionen ausgleichen sollte. Die Erfahrung mit den Sammel-stellen, die bereits nach diesem Modell betrieben werden hat gezeigt, dass diese Erwartungen erfüllt werden.

 

Diese o.g. negativen Begleitumstände treten, aufgrund der ungünstigen Lage und der damit verbundenen nicht vorhandenen Einsehbarkeit gerade an den derzeitigen Standorten der Sammelstellen in den Gemeinden Linden und in Queidersbach verstärkt auf. Mittlerweile hat sich auch herausgestellt, dass die Örtlichkeiten auch aus anderen Gründen für den Betrieb von Sammelstellen ungeeignet sind. So ist z.B. das Ausfahren aus der Sammelstelle in Linden, aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit nach hinten, insbesondere für Räumfahrzeuge gefährlich.

 

Die Ortsgemeinden Linden und Queidersbach haben sich dazu entschieden, auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage Queidersbach zukünftig eine gemeinsame Grünabfallsammelstelle nach den vom Kreis vorgegebenen Kriterien zu betreiben. Diese soll darüber hinaus auch den Bürgern der Ortsgemeinde Krickenbach zur Verfügung stehen, die früher überwiegend die Sammelstelle in Linden mitbenutzt haben.

 

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist die Initiative der Ortsgemeinden Linden und Queidersbach sehr zu begrüßen, zukünftig eine gemeinsame Sammelstelle für Grünabfälle einzurichten, da die Kosten für das Schieben, Räumen und Abfahren, wie auch die Personalkosten sich zukünftig nur noch auf eine Anlage beziehen und hierdurch Einsparungen zu erwarten sind.

 

Darüber hinaus hat auch der Landesrechnungshof im Prüfungsvermerk # 68 seiner Stellungnahme zur Prüfung des Landkreises Kaiserslautern darauf hingewiesen, dass zur kostengünstigeren Entsorgung von Grünabfällen die Zusammenlegung von mehreren Sammelstellen erwogen werden sollte.

 

Die Kosten für den Umbau belaufen sich nach einer von der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd aufgestellten Kostenschätzung auf ca. 39.984,- EUR (brutto). Für diesen Betrag hat die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Namens der beiden Ortsgemeinden Linden und Queidersbach einen Antrag auf Zuwendung gestellt. Die Kosten bewegen sich im Rahmen der Erfahrungswerte für die Einrichtung vergleichbarer Sammelstellen und sind daher als angemessen zu betrachten.

 

Die Finanzierung dieser Investitionsförderungsmaßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises. Entsprechende Finanzierungsmittel sind im Vermögensplan 2015 veranschlagt und stehen zur Verfügung.

 

Im Auftrag

Michael Mersinger

Fachbereichsleiter

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Die nach der Beschlusslage des Kreistages von 2010 erforderlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung der Baumaßnahmen sind erfüllt. Die Abfallwirtschaftseinrichtung schlägt daher vor, dem Antrag der Gemeinden Linden und Queidersbach in der vorgelegten Form zuzustimmen und einen Baukostenzuschuss in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Baukosten, höchstens jedoch bis zu dem in der vorgelegten Kostenschätzung angegebenen Betrag (39.984,- EUR brutto) zu gewähren.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme soll kurzfristig erfolgen, sodass der reguläre Betrieb noch vor Beginn der eigentlichen Vegetationsperiode und somit außerhalb der jährlichen Hauptbetriebszeiten sicher gestellt werden kann. Auch um während der Umsetzungsphase etwaige illegale Fehlwürfe in Natur- und Landschaft zu vermeiden.

 

Darüber hinaus erscheint es unbedingt notwendig die Maßnahme auch außerhalb der Vogel-Brutzeit durchzuführen, da sowohl der Rückbau der alten Grünabfallsammelstellen, als auch die Neuanlage der Sammelstelle mit Eingriffen in kleinere Baum- und Heckenbestände einhergehen könnte.

 

Ein Zuwarten bis zur Entscheidung durch das zuständige Gremium ist in diesem Falle nicht möglich. Die kurzfristige Umsetzung im Wege der Eilentscheidung ist daher geboten.