Sachverhalt:
Die Richtlinien des Landkreises Kaiserslautern zur außerschulischen
Jugendbildung sind seit mehr als 20 Jahren gültig. Lediglich im Zuge der
Umstellung von D-Mark auf Euro wurden die Förderbeträge der neuen Währung
angepasst und einige kleinere redaktionelle Änderungen vollzogen. Die
Fördersätze für Freizeitmaßnahmen, Ausbildung und politische Bildung wurden
während dieser Zeit nicht erhöht, d. h. eine Anpassung an die gestiegenen
Kosten, u. a. für Unterkunft, Transport, Verpflegung oder Versicherungen, hat
nicht stattgefunden. Dies beklagen seit längerem insbesondere die Träger der
freien Jugendhilfe, die solche Maßnahmen in der Regel durchführen. Laut deren
Aussagen sind die gestiegenen Kosten u. a. ein Grund dafür, dass in diesem
Bereich immer weniger Maßnahmen angeboten werden können. So wurden etwa im Jahr
2008 noch rund 22.500 Maßnahmetage für Soziale Bildung (Freizeitmaßnahmen)
bezuschusst, im vergangenen Jahr waren es nur noch rund 16.500. Dementsprechend
sanken die ausgezahlten Zuschüsse von 45.000 € auf 33.000 € alleine für
Freizeitmaßnahmen. In den Bereichen Schulung und politische Bildung sieht die
Entwicklung ähnlich aus.
Es sollte versucht werden, dem Rückgang der Angebote durch eine
moderate Erhöhung der Förderbeiträge zu begegnen. Wie wichtig dieser Bereich
auch landespolitisch gesehen wird, zeigt die Erhöhung der Landesmittel für
solche Maßnahmen. So wurde der Fördersatz von 1 € pro Tag/Teilnehmer im Jahr
2013 auf nunmehr 1,70 € für Maßnahmen der sozialen Bildung erhöht.
Die wichtigsten geplanten Änderungen der bisherigen Förderrichtlinien
liegen lt. beigefügtem Entwurf neben der angesprochenen Erhöhung für
Einzelmaßnahmen in der redaktionellen Anpassung der Richtlinien. Überflüssige
Hinweise auf Gesetzes- und Rechtsvorschriften sollten weggelassen, die
einzelnen Punkte etwas klarer strukturiert werden.
Die Fördersätze sollten wie folgt geändert werden:
alt neu
Freizeitmaßnahmen 2,00
€/Tag/Teiln. 2,50
€/Tag/Teiln.
Schulungsmaßnahmen 4,00
€/Tag/Teiln. 5,00 €/Tag/Teiln.
Politische Bildung 3,00
€/Tag/Teiln. 3,50
€/Tag/Teiln.
Internationale Jugendbegegnung 2,50
€/Tag/Teiln. 3,00
€/Tag/Teiln.
Außerdem sollte die Mindestdauer bei Freizeitmaßnahmen von bisher drei
Maßnahmetagen auf zwei Tage reduziert werden. Insbesondere jüngeren Kindern
könnte damit ermöglicht werden, einmal eine Nacht außer Haus zu verbringen.
Bei den bisherigen Richtlinien wurde pauschal von einem
Betreuungsschlüssel von einer Betreuungsperson über 27 Jahren für jeweils 7
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ausgegangen. In begründeten Fällen, wie
Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder sehr jungen
Teilnehmerinnen oder Teilnehmern, sollten auf Antrag mehr Betreuungspersonen
gefördert werden können.
Bei sozialer Bildung als Tagesveranstaltung sollte das Alter der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf nunmehr 18 Jahren, die Mindestzahl von 30 auf 20 herabgesetzt werden.
Die Änderungen sollten ab 01.01.2016 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als
Anlage beigefügten Richtlinien.