Betreff
Änderung der Richtlinien zur außerschulischen Jugendbildung
Vorlage
0578/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien des Landkreises Kaiserslautern zur außerschulischen Jugendbildung sind seit mehr als 20 Jahren gültig. Lediglich im Zuge der Umstellung von D-Mark auf Euro wurden die Förderbeträge der neuen Währung angepasst und einige kleinere redaktionelle Änderungen vollzogen. Die Fördersätze für Freizeitmaßnahmen, Ausbildung und politische Bildung wurden während dieser Zeit nicht erhöht, d. h. eine Anpassung an die gestiegenen Kosten, u. a. für Unterkunft, Transport, Verpflegung oder Versicherungen, hat nicht stattgefunden. Dies beklagen seit längerem insbesondere die Träger der freien Jugendhilfe, die solche Maßnahmen in der Regel durchführen. Laut deren Aussagen sind die gestiegenen Kosten u. a. ein Grund dafür, dass in diesem Bereich immer weniger Maßnahmen angeboten werden können. So wurden etwa im Jahr 2008 noch rund 22.500 Maßnahmetage für Soziale Bildung (Freizeitmaßnahmen) bezuschusst, im vergangenen Jahr waren es nur noch rund 16.500. Dementsprechend sanken die ausgezahlten Zuschüsse von 45.000 € auf 33.000 € alleine für Freizeitmaßnahmen. In den Bereichen Schulung und politische Bildung sieht die Entwicklung ähnlich aus.

 

Es sollte versucht werden, dem Rückgang der Angebote durch eine moderate Erhöhung der Förderbeiträge zu begegnen. Wie wichtig dieser Bereich auch landespolitisch gesehen wird, zeigt die Erhöhung der Landesmittel für solche Maßnahmen. So wurde der Fördersatz von 1 € pro Tag/Teilnehmer im Jahr 2013 auf nunmehr 1,70 € für Maßnahmen der sozialen Bildung erhöht.

 

Die wichtigsten geplanten Änderungen der bisherigen Förderrichtlinien liegen lt. beigefügtem Entwurf neben der angesprochenen Erhöhung für Einzelmaßnahmen in der redaktionellen Anpassung der Richtlinien. Überflüssige Hinweise auf Gesetzes- und Rechtsvorschriften sollten weggelassen, die einzelnen Punkte etwas klarer strukturiert werden.

 

Die Fördersätze sollten wie folgt geändert werden:

 

                                                                    alt                                          neu

 

Freizeitmaßnahmen                          2,00 €/Tag/Teiln.                    2,50 €/Tag/Teiln.       

 

Schulungsmaßnahmen                     4,00 €/Tag/Teiln.                    5,00 €/Tag/Teiln.

 

Politische Bildung                              3,00 €/Tag/Teiln.                    3,50 €/Tag/Teiln.

 

Internationale Jugendbegegnung      2,50 €/Tag/Teiln.                    3,00 €/Tag/Teiln.

 

Außerdem sollte die Mindestdauer bei Freizeitmaßnahmen von bisher drei Maßnahmetagen auf zwei Tage reduziert werden. Insbesondere jüngeren Kindern könnte damit ermöglicht werden, einmal eine Nacht außer Haus zu verbringen.

 

Bei den bisherigen Richtlinien wurde pauschal von einem Betreuungsschlüssel von einer Betreuungsperson über 27 Jahren für jeweils 7 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer ausgegangen. In begründeten Fällen, wie Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder sehr jungen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern, sollten auf Antrag mehr Betreuungspersonen gefördert werden können.

 

Bei sozialer Bildung als Tagesveranstaltung sollte das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf nunmehr 18 Jahren, die  Mindestzahl von 30  auf 20 herabgesetzt werden.

 

Die Änderungen sollten ab 01.01.2016 in Kraft treten. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien.