Betreff
Ferienbetreuungsmaßnahmen
Vorlage
0580/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Insbesondere während der Sommerferien werden von den Verbandsgemeinden des Kreises Ferienbetreuungsmaßnahmen angeboten, die oftmals von freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden. Das Land unterstützt diese Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bis zu einem Betrag von 7.400 € pro Jugendamt (s. beigefügte Richtlinien). Die Gelder sind für das Jahr 2015 bereits beantragt.

 

Die im Landkreis geplanten Ferienbetreuungsmaßnahmen waren bis zum 06.03.2015 beim Jugendamt anzumelden. Es liegen Anträge, die den Förderrichtlinien des Landes entsprechen, in Höhe von 19.400 € vor.

 

Außerdem liegen Zuschussanträge für einwöchige Ferienbetreuungen während der Oster- bzw. Herbstferien in Höhe von 1.750 € vor. Diese entsprechen nicht den Förderkriterien des Landes, welche eine Maßnahmedauer von mindestens zweimal fünf Tagen pro Einzelmaßnahme fordern. Gleichwohl richten sich auch diese beantragten Maßnahmen in erster Linie an Kinder von Alleinerziehenden bzw. Eltern, die beide berufstätig sind. Wir erachten es als sinnvoll, diese Maßnahmen ebenfalls zu fördern, da für die Eltern eine pädagogische Betreuung ihrer Kinder während der Oster- bzw. Herbstferien nur schwer zu bewerkstelligen ist.

 

Im Kreishaushalt 2015 stehen für die Ferienbetreuung Mittel in Höhe von 18.000 € zur Verfügung. Aus Erfahrung werden von den Maßnahmeträgern im Vorfeld oftmals höhere Zuschüsse beantragt, als letztendlich mangels vorgesehener Teilnehmerzahl abgerufen werden können. Sollten die eingestellten Mittel dennoch nicht ausreichen, könnten die Mehrausgaben im Deckungskreis verrechnet werden.

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Träger eine professionelle pädagogische Betreuung sicherstellen, werden neben den Ferienmaßnahmen, die den Kriterien des Landes entsprechen, auch Maßnahmen während der Oster- und Herbstferien mit einem Zuschuss in Höhe von 5 € pro Kind und Tag gefördert.