Sachverhalt:
Insbesondere während der Sommerferien werden von den Verbandsgemeinden
des Kreises Ferienbetreuungsmaßnahmen angeboten, die oftmals von freien Trägern
der Jugendhilfe durchgeführt werden. Das Land unterstützt diese Maßnahmen unter
bestimmten Voraussetzungen finanziell bis zu einem Betrag von 7.400 € pro
Jugendamt (s. beigefügte Richtlinien). Die Gelder sind für das Jahr 2015
bereits beantragt.
Die im Landkreis geplanten Ferienbetreuungsmaßnahmen waren bis zum
06.03.2015 beim Jugendamt anzumelden. Es liegen Anträge, die den
Förderrichtlinien des Landes entsprechen, in Höhe von 19.400 € vor.
Außerdem liegen Zuschussanträge für einwöchige Ferienbetreuungen
während der Oster- bzw. Herbstferien in Höhe von 1.750 € vor. Diese entsprechen
nicht den Förderkriterien des Landes, welche eine Maßnahmedauer von mindestens
zweimal fünf Tagen pro Einzelmaßnahme fordern. Gleichwohl richten sich auch
diese beantragten Maßnahmen in erster Linie an Kinder von Alleinerziehenden
bzw. Eltern, die beide berufstätig sind. Wir erachten es als sinnvoll, diese
Maßnahmen ebenfalls zu fördern, da für die Eltern eine pädagogische Betreuung
ihrer Kinder während der Oster- bzw. Herbstferien nur schwer zu bewerkstelligen
ist.
Im Kreishaushalt 2015 stehen für die Ferienbetreuung Mittel in Höhe von
18.000 € zur Verfügung. Aus Erfahrung werden von den Maßnahmeträgern im Vorfeld
oftmals höhere Zuschüsse beantragt, als letztendlich mangels vorgesehener
Teilnehmerzahl abgerufen werden können. Sollten die eingestellten Mittel
dennoch nicht ausreichen, könnten die Mehrausgaben im Deckungskreis verrechnet
werden.
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Träger eine professionelle
pädagogische Betreuung sicherstellen, werden neben den Ferienmaßnahmen, die den
Kriterien des Landes entsprechen, auch Maßnahmen während der Oster- und
Herbstferien mit einem Zuschuss in Höhe von 5 € pro Kind und Tag gefördert.