Betreff
Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII i.V.m. § 13 Abs. 1 AGKJHG mit Trägern der freien Jugendhilfe;
hier: Soziale Beratungsstellen
Vorlage
0581/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, sind gemäß § 77 SGB VIII i.V.m. § 13 Abs. 1 AGKJHG Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme anzustreben.

 

Zur Einrichtung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden mit folgenden Trägern schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen:

 

1.     Caritasverband für die Diözese Speyer

2.     Diakonisches Werk Pfalz

3.     Deutscher Kinderschutzbund

4.     SOS-Kinderdorf e. V. (Familienhilfezentrum Kaiserslautern)

 

Zur Einrichtung einer Suchtberatungsstelle wurde mit folgendem Träger eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen:

 

1.     Caritasverband für die Diözese Speyer

 

Mit folgenden Trägern von Suchtberatungsstellen, welche bereits in Anspruch genommen werden, sind schriftliche Vereinbarungen beabsichtigt:

 

1.   Diakonisches Werk Pfalz

2.   Jugend- und Drogenberatung (Release) Kaiserslautern e. V.

Beschlussvorschlag:

 

Den o. a. Vereinbarungsabschlüssen mit Trägern der freien Jugendhilfe zur Einrichtung von sozialen Beratungsstellen wird zugestimmt.

Ebenfalls zugestimmt wird den noch ausstehenden Vereinbarungsabschlüssen mit den o. a. freien Trägern von Suchtberatungsstellen.