hier: Soziale Beratungsstellen
Sachverhalt:
Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in
Anspruch genommen, sind gemäß § 77 SGB VIII i.V.m. § 13 Abs. 1 AGKJHG
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme anzustreben.
Zur Einrichtung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden mit
folgenden Trägern schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen:
1.
Caritasverband für die Diözese Speyer
2.
Diakonisches Werk Pfalz
3.
Deutscher Kinderschutzbund
4.
SOS-Kinderdorf e. V. (Familienhilfezentrum
Kaiserslautern)
Zur Einrichtung einer Suchtberatungsstelle wurde mit folgendem Träger
eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen:
1.
Caritasverband für die Diözese Speyer
Mit folgenden Trägern von Suchtberatungsstellen, welche bereits in
Anspruch genommen werden, sind schriftliche Vereinbarungen beabsichtigt:
1. Diakonisches Werk Pfalz
2. Jugend- und Drogenberatung
(Release) Kaiserslautern e. V.
Beschlussvorschlag:
Den o. a. Vereinbarungsabschlüssen mit
Trägern der freien Jugendhilfe zur Einrichtung von sozialen Beratungsstellen
wird zugestimmt.
Ebenfalls zugestimmt wird den noch
ausstehenden Vereinbarungsabschlüssen mit den o. a. freien Trägern von
Suchtberatungsstellen.