Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015
Vorlage
0599/2015
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vertrag vom 11.06.2012 nimmt der Landkreis Kaiserslautern am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) teil. Für das Haushaltsjahr 2015 ist der Landkreis Kaiserslautern vertraglich verpflichtet, den Kreisumlagesatz um 0,45 %-Punkte von 41,80 % auf 42,25 % anzuheben.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier stellte sowohl mit der Haushaltsverfügung vom 07.04.2014 als auch mit Schreiben vom 11.06.2014 über die KEF-Vereinbarung hinausgehende Anforderungen an die Gestaltung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2015. Die ADD Trier „erwartete“ für das Haushaltsjahr 2015 mindestens die Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage auf den rheinland-pfälzischen Durchschnitt. Für die Orientierung an dem Landesdurchschnitt ist der durchschnittliche Kreisumlagesatz des Vorjahres (2014) maßgebend. Folglich wäre der Umlagesatz des Landkreises Kaiserslautern nach den Erwartungen der ADD Trier im Haushaltsplan 2015 um 1,07 % auf mindestens 43,32 % anzuheben gewesen.

 

Der Kreistag befasste sich in der Sitzung am 01.12.2014 ausgiebig mit dem Thema der Umlagesatzgestaltung und beschloss, die Kreisumlage für das Jahr 2015, wie im Vorjahr, auf 41,80 % festzusetzen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 wurden in der Kreistagssitzung am 09.02.2015 beschlossen und der ADD Trier zugeleitet.

 

In den sich anschließenden Verhandlungen mit der ADD Trier und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) Rheinland-Pfalz wurde folgender Lösungsvorschlag ins Auge gefasst, der die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushalts 2015 durch die ADD Trier zur Folge hätte.

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhöht den Kreisumlagesatz von 41,80 % auf 42,25 %. Zusätzlich wird vom Landkreis Kaiserslautern erwartet, dass der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2015 im laufenden Haushaltsvollzug um weitere 1,25 Mio. € reduziert wird.

[Bis zum Versand dieser Beratungsvorlage stand jedoch die definitive Bestätigung durch das ISIM noch aus, so dass der aufgezeigte Weg noch nicht als endgültig gesichert betrachtet werden muss]

 

Für den Fall, dass der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern dem Lösungsvorschlag zustimmt, erhöht sich das im Haushaltsplan 2015 ausgewiesene Kreisumlageaufkommen um 437.244 €.

In Abstimmung mit der ADD Trier werden im Haushaltsplan 2015 noch zwei weitere Änderungen vorgenommen. Zum einen wird eine Doppelveranschlagung der Ausgleichsleistung des Landes aufgrund Wegfall der Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe von 270.000 € bei Produkt 6120 bereinigt. Weiterhin wird im Produkt 1141 bei Maßnahme 51101 im Teilhaushalt 4/Bauen (Energetische Sanierung Kreishaus und energetische Fassadenerneuerung) noch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,4 Mio. € veranschlagt. Die entsprechenden Auszahlungen sind im Finanzplan 2016 bereits berücksichtigt.

 

Durch diese Anpassungen reduziert sich der im Ergebnishaushalt (Stand: 09.02.2015) ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2015 von 10.772.274 € auf aktuell 10.605.030 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 1.415.958 € auf 5.815.958 €.

 

Die aktualisierte Haushaltssatzung 2015 (mit Berücksichtung der o.a. Anpassungen) ist als Anlage beigefügt.

 

Der nachfolgende Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Bestätigung des oben dargestellten Lösungsvorschlags durch das ISIM.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Kreisumlagesatz 2015 auf 42,25 % festzusetzen.

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2015 in der beigefügten Fassung und ermächtigt die Verwaltung, die dargestellten Änderungen im Haushaltsplan 2015 vorzunehmen und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 in der geänderten Fassung der ADD Trier zwecks haushaltsrechtlicher Genehmigung erneut vorzulegen.