Sachverhalt:
Mit Vertrag vom 11.06.2012 nimmt der Landkreis Kaiserslautern am
Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) teil. Für das
Haushaltsjahr 2015 ist der Landkreis Kaiserslautern vertraglich verpflichtet,
den Kreisumlagesatz um 0,45 %-Punkte von 41,80 % auf 42,25 % anzuheben.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier stellte sowohl
mit der Haushaltsverfügung vom 07.04.2014 als auch mit Schreiben vom 11.06.2014
über die KEF-Vereinbarung hinausgehende Anforderungen an die Gestaltung des
Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2015. Die ADD Trier „erwartete“ für das
Haushaltsjahr 2015 mindestens die Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage auf
den rheinland-pfälzischen Durchschnitt. Für die Orientierung an dem
Landesdurchschnitt ist der durchschnittliche Kreisumlagesatz des Vorjahres
(2014) maßgebend. Folglich wäre der Umlagesatz des Landkreises Kaiserslautern
nach den Erwartungen der ADD Trier im Haushaltsplan 2015 um 1,07 % auf
mindestens 43,32 % anzuheben gewesen.
Der Kreistag befasste sich in der Sitzung am 01.12.2014 ausgiebig mit
dem Thema der Umlagesatzgestaltung und beschloss, die Kreisumlage für das Jahr
2015, wie im Vorjahr, auf 41,80 % festzusetzen. Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2015 wurden in der Kreistagssitzung am 09.02.2015 beschlossen und
der ADD Trier zugeleitet.
In den sich anschließenden Verhandlungen mit der ADD Trier und dem
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) Rheinland-Pfalz
wurde folgender Lösungsvorschlag ins Auge gefasst, der die aufsichtsbehördliche
Genehmigung des Haushalts 2015 durch die ADD Trier zur Folge hätte.
Der
Landkreis Kaiserslautern erhöht den Kreisumlagesatz von 41,80 % auf 42,25 %. Zusätzlich
wird vom Landkreis Kaiserslautern erwartet, dass der Jahresfehlbetrag im
Ergebnishaushalt 2015 im laufenden Haushaltsvollzug um weitere 1,25 Mio. €
reduziert wird.
[Bis zum Versand dieser Beratungsvorlage stand jedoch die definitive
Bestätigung durch das ISIM noch aus, so dass der aufgezeigte Weg noch nicht als
endgültig gesichert betrachtet werden muss]
Für den Fall, dass der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern dem
Lösungsvorschlag zustimmt, erhöht sich das im Haushaltsplan 2015 ausgewiesene
Kreisumlageaufkommen um 437.244 €.
In Abstimmung mit der ADD Trier werden im Haushaltsplan 2015 noch zwei
weitere Änderungen vorgenommen. Zum einen wird eine Doppelveranschlagung der
Ausgleichsleistung des Landes aufgrund Wegfall der Zuständigkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten
in Höhe von 270.000 € bei Produkt 6120 bereinigt. Weiterhin wird im Produkt
1141 bei Maßnahme 51101 im Teilhaushalt 4/Bauen (Energetische Sanierung
Kreishaus und energetische Fassadenerneuerung) noch eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,4 Mio. € veranschlagt. Die
entsprechenden Auszahlungen sind im Finanzplan 2016 bereits berücksichtigt.
Durch diese Anpassungen reduziert sich der im Ergebnishaushalt (Stand:
09.02.2015) ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2015 von 10.772.274 € auf aktuell
10.605.030 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von
1.415.958 € auf 5.815.958 €.
Die aktualisierte Haushaltssatzung 2015 (mit Berücksichtung der o.a.
Anpassungen) ist als Anlage beigefügt.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der
abschließenden Bestätigung des oben dargestellten Lösungsvorschlags durch das
ISI
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Kreisumlagesatz 2015 auf 42,25 %
festzusetzen.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung 2015 in der beigefügten
Fassung und ermächtigt die Verwaltung, die dargestellten Änderungen im
Haushaltsplan 2015 vorzunehmen und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 in
der geänderten Fassung der ADD Trier zwecks haushaltsrechtlicher Genehmigung
erneut vorzulegen.