Sachverhalt:
Darstellung der aktuell geplanten Maßnahme
Im mittelfristigen Straßenbauprogramm des Landkreises
Kaiserslautern ist für 2015 der seit langem geplante Ausbau des
Einmündungsbereiches K61/K63/Mittelbrunner Straße und der OD-Ausbau der K 61
vorgesehen. Entsprechend sind auch Haushaltsmittel im Haushalt 2015
bereitgestellt.
Nunmehr hat sich im Abstimmungsverfahren gezeigt, dass die
Verhandlungen mit dem von den wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen
betroffenen Grundstückseigentümer noch nicht so abgeschlossen werden können,
dass der Bau des Knotenpunktes noch im Jahr 2015 erfolgen kann.
Die Verwaltung hat sich daher mit LBM, der Ortsgemeinde sowie mit
den Verbandsgemeindewerken auf das nachfolgende Vorgehen verständigt:
1. Der Ausbau des Knotenpunktes entfällt zunächst. Stattdessen wird
in diesem Jahr neben der OD K 61 der Ast der OD K63 in Richtung Landstuhl im
Bestandsausbau erneuert.
2. Nach Verlegung von Wasserleitungen in K 61 und K
63 durch die Verbandsgemeindewerke soll der Straßenbau
in der OD K61 dann Anfang September 2015 beginnen. Anschließend soll dann der
Ast K 63 Richtung Landstuhl im Bestandsausbau erneuert werden – Bauzeit des
Straßenbaues ~ 8 Wochen.
3.
Um den vorgenannten
Zeitplan einzuhalten, müsste die Vergabe spätestens Anfang August 2015 erfolgen.
4. Der Ausbau des Knotenpunktes
erfolgt in 2016 zusammen mit dem OD-Abschnitt K 63 bis
Ortsausgang Richtung Obernheim.
Da die geschätzten Kosten für diesen geänderten Bauplan
unverändert 400.000 EUR betragen, erfolgt auf diese Weise lediglich ein
Positionstausch innerhalb der vom Kreistag beschlossenen Prioritätenliste
Kreisstraßenbau.
Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass ungeachtet der noch nicht
abschließend geklärten Planung für den Knotenausbau bereitstehende Fördergelder
2015 verwendet werden können und nicht verfallen. Die Verwaltung hat sich daher
entschlossen, wie vorgehend beschrieben vorzugehen.
Ein entsprechender Förderantrag ist gestellt, aber noch nicht
entschieden. Ein gleichfalls gestellter Antrag auf vorzeitigen Baubeginn ist
bei der ADD noch in Bearbeitung.
Aktueller Sachstand
Die geänderte Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des
Kreises mit der Ortsgemeinde Oberarnbach sowie mit den Verbandsgemeindewerken
Landstuhl.
Die Maßnahme wird vom Land mit einem Fördersatz von 65%
gefördert. Von den Gesamtbaukosten wurden ca. 400.000 EUR als Anteil des
Landkreises ermittelt.
Im Haushalt 2015 sind für die Baumaßnahme 390.000 EUR (für
2015) sowie 10.000 EUR (aus 2014) veranschlagt.
Unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung war
eine Deckung aus dem Haushalt nicht darstellbar.
Um überhaupt eine Umsetzung in 2015 sicherzustellen, wurde
das Vergabeverfahren dennoch von LBM eingeleitet. Auf unsere Bitte hat LBM eine Verlängerung der Zuschlagsfrist bis 31.08.2015
vorgenommen, damit der Landkreis vergeben kann, sobald die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen.
Zum Eröffnungstermin beim LBM
Kaiserslautern am 16.07.2015 haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Eine Prüfung und abschließende Wertung der Angebote durch
LBM steht noch aus, so dass noch kein Vergabevorschlag vorliegt.
Zwischenzeitlich hat die ADD zwar den Haushalt 2015
genehmigt, jedoch sind nach gegenwärtigem Stand die förderrechtlichen
Voraussetzungen für die Vergabe noch nicht gegeben.
Es ist daher beabsichtigt, unter der Maßgabe des genehmigten
vorzeitigen Maßnahmenbeginns resp. der erteilten Förderbewilligung eine
Eilentscheidung des Landrats über die Vergabe der Straßenbauarbeiten
herbeizuführen.
Beschlussvorschlag: