Betreff
K 61 / K 63 Straßenbaumaßnahmen in der OD - Oberarnbach: Vergabe der Bauarbeiten
Vorlage
0605/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Darstellung der aktuell geplanten Maßnahme

 

Im mittelfristigen Straßenbauprogramm des Landkreises Kaiserslautern ist für 2015 der seit langem geplante Ausbau des Einmündungsbereiches K61/K63/Mittelbrunner Straße und der OD-Ausbau der K 61 vorgesehen. Entsprechend sind auch Haushaltsmittel im Haushalt 2015 bereitgestellt.

 

Nunmehr hat sich im Abstimmungsverfahren gezeigt, dass die Verhandlungen mit dem von den wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer noch nicht so abgeschlossen werden können, dass der Bau des Knotenpunktes noch im Jahr 2015 erfolgen kann.

 

Die Verwaltung hat sich daher mit LBM, der Ortsgemeinde sowie mit den Verbandsgemeindewerken auf das nachfolgende Vorgehen verständigt:

 

1.    Der Ausbau des Knotenpunktes entfällt zunächst. Stattdessen wird in diesem Jahr neben der OD K 61 der Ast der OD K63 in Richtung Landstuhl im Bestandsausbau erneuert.

2.    Nach Verlegung von Wasserleitungen  in K 61 und K 63 durch die Verbandsgemeindewerke soll der Straßenbau in der OD K61 dann Anfang September 2015 beginnen. Anschließend soll dann der Ast K 63 Richtung Landstuhl im Bestandsausbau erneuert werden – Bauzeit des Straßenbaues ~ 8 Wochen.

3.    Um den vorgenannten Zeitplan einzuhalten, müsste die Vergabe spätestens  Anfang August 2015 erfolgen.

4.    Der Ausbau des Knotenpunktes erfolgt in 2016 zusammen mit dem OD-Abschnitt K 63 bis Ortsausgang Richtung Obernheim.

 

Da die geschätzten Kosten für diesen geänderten Bauplan unverändert 400.000 EUR betragen, erfolgt auf diese Weise lediglich ein Positionstausch innerhalb der vom Kreistag beschlossenen Prioritätenliste Kreisstraßenbau.

 

Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Planung für den Knotenausbau bereitstehende Fördergelder 2015 verwendet werden können und nicht verfallen. Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, wie vorgehend beschrieben vorzugehen.

 

Ein entsprechender Förderantrag ist gestellt, aber noch nicht entschieden. Ein gleichfalls gestellter Antrag auf vorzeitigen Baubeginn ist bei der ADD noch in Bearbeitung.

 

Aktueller Sachstand

 

Die geänderte Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises mit der Ortsgemeinde Oberarnbach sowie mit den Verbandsgemeindewerken Landstuhl.

 

Die Maßnahme wird vom Land mit einem Fördersatz von 65% gefördert. Von den Gesamtbaukosten wurden ca. 400.000 EUR als Anteil des Landkreises ermittelt.

 

Im Haushalt 2015 sind für die Baumaßnahme 390.000 EUR (für 2015) sowie 10.000 EUR (aus 2014) veranschlagt.

 

Unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung war eine Deckung aus dem Haushalt nicht darstellbar.

 

Um überhaupt eine Umsetzung in 2015 sicherzustellen, wurde das Vergabeverfahren dennoch von LBM eingeleitet. Auf unsere Bitte hat LBM eine Verlängerung der Zuschlagsfrist bis 31.08.2015 vorgenommen, damit der Landkreis vergeben kann, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Zum Eröffnungstermin beim LBM Kaiserslautern am 16.07.2015 haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

 

Eine Prüfung und abschließende Wertung der Angebote durch LBM steht noch aus, so dass noch kein Vergabevorschlag vorliegt.

 

Zwischenzeitlich hat die ADD zwar den Haushalt 2015 genehmigt, jedoch sind nach gegenwärtigem Stand die förderrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe noch nicht gegeben.

 

Es ist daher beabsichtigt, unter der Maßgabe des genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginns resp. der erteilten Förderbewilligung eine Eilentscheidung des Landrats über die Vergabe der Straßenbauarbeiten herbeizuführen.

Beschlussvorschlag: