Betreff
Elternbeitrag zur Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen
a) Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn
b) Jakob-Weber-Schule Landstuhl
Vorlage
0612/2015
Aktenzeichen
3.4/hl/22112-22122
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Fall einer Auftragsvergabe der Mittagsverpflegung an die Simotec GmbH entstehen dem Landkreis Mehrkosten gegenüber den bisherigen Vereinbarungen:

 

Legt man die aktuelle Zahl der Kinder- und Jugendportionen an der Hans-Zulliger-Schule zu Grunde (19 Essensteilnehmer aus der Primarstufe und 31 aus der Sekundarstufe), entstehen dem Landkreis in Zukunft jährliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 49.900 € für die Mittagsverpflegung.

Im Vergleich zum bisherigen Vertrag mit der Simotec GmbH bedeutet dies eine Kostensteigerung von voraussichtlich ca. 14.000 € jährlich gegenüber dem Jahr 2014.

 

An der Jakob-Weber-Schule fallen bei 22 Essensteilnehmern aus der Primarstufe und 30 aus der Sekundarstufe jährliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 47.900 € für die Mittagsverpflegung an.

Unter Berücksichtigung der Einsparung eigener Personalkosten entstehen dem Landkreis hier im Vergleich zum bisherigen Vertrag mit der Simotec GmbH zusätzliche Aufwendungen von voraussichtlich ca. 8.000 € jährlich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittagsverpflegung an beiden Förderschulen aufgrund der bestehenden Essenspreise, die seitens der Sorgeberechtigten an den Landkreis zu entrichten sind (2,40 € für kleine und 2,90 € für große Portionen an beiden Schulen), nicht kostendeckend sind. Mit Rücksicht auf die besondere soziale Situation vieler Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen werden die ungedeckten Kosten für die Mittagsverpflegung zurzeit vom Landkreis subventioniert. Aufgrund der steigenden Kosten für die Mittagsverpflegung wird eine Erhöhung der Elternbeiträge angeregt.

Für die Bemessung der Eigenbeteiligung der Eltern kann die Sozialversicherungsentgeltverordnung zugrunde gelegt werden. Diese regelt u. a. die so genannten Sachbezugswerte für ein Mittagessen; demnach beträgt der Tagessatz derzeit 3,00 €. Der Schul- und Kulturausschuss des Landkreistages empfiehlt aufgrund der Sozialversicherungsentgeltverordnung, die Eltern in gleicher Höhe an den Verpflegungskosten zu beteiligen.

 

Der Schulträgerausschuss des Landkreises hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.06.2015 beraten und folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

 

a)    „Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung an der Hans-Zulliger-Schule auf 3,00 € für kleine und 3,50 € für große Portionen anzuheben. Rabatte für Geschwisterkinder werden nicht gewährt.“

 

b)    „Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung an der Jakob-Weber-Schule auf 3,00 € für kleine und 3,50 € für große Portionen anzuheben. Rabatte für Geschwisterkinder werden nicht gewährt.“

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung an der Hans-Zulliger-Schule wird angehoben auf ____ € für kleine und ___ € für große Portionen. Rabatte für Geschwisterkinder werden nicht gewährt

b)    Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung an der Jakob-Weber-Schule wird angehoben auf ____ € für kleine und ___ € für große Portionen. Rabatte für Geschwisterkinder werden nicht gewährt.